Meinungsäußerung/Tatsachenbehauptung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.07.2010, 15:44 (vor 5237 Tagen) @ Ditche

Die Provokation besteht darin, dass ich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht habe, warum Sie für mich eine Hetzerin sind. Sie verwandeln dennoch meine Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung und das, obwohl seit einigen Tagen im Forum immer wieder mal explizit die Wichtigkeit einer Trennung von Meinung und Tatsachenbehauptung Ihnen gegenüber reklamiert wurde. (...)

Darf ich denn da mal fragen wo der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehaubtung liegt? Wenn ich schreibe: "spatenpauli, meiner Meinung nach sind Sie ein Depp", wird diese Behaubtung dann zu einer Tatsachenbehaubtung wenn ich Zeugen herbeischleppe die diese meine behaubtete Meinung bestätigen?

Ja, das ist ein nettes Beispiel. Frisch "gebrieft" gebe ich dazu unverbindlich, weil gelernter Nachrichtentechniker, Auskunft:

Wenn Sie schreiben "spatenpauli, meiner Meinung nach sind Sie ein Depp" und erwischen mich auf dem falschen Fuß, kriege ich Sie mit ziemlicher Sicherheit wegen Beleidigung dran. Das Recht zu freier Meinungsäußerung berechtigt nicht zu beleidigen: Trottel, Depp, Blödmann etc. sind wohl unstrittig Beleidigungen, Grauzonen klären Gerichte. Beleidigungen aber gehen einfach gar nicht, egal ob Sie in eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung eingebaut sind. Es würde mich nicht wundern, wenn der kokette Gigaherz-Jakob deshalb doch mal eine vor den Latz geknallt bekommt.

Anders bei "spatenpauli, meiner Meinung nach sind Sie ein Lügner". Ob Lügner als Beleidigung aufgefasst werden kann weiß ich nicht, auf jeden Fall ist diese Wertung dadurch, dass Sie als Meinung ausgegeben wird, ziemlich rechtssicher, aller Voraussicht nach würde ich bei einer Klage dagegen unterliegen.

Wieder anders bei "spatenpauli, Sie sind ein Lügner!" Wenn ich Sie wegen so einer Tatsachenbehauptung verklage, Sie jedoch nachweisen können, dass ich gelogen habe, dann sind Sie aus dem Schneider, können Sie es jedoch nicht nachweisen, dann sind Sie dran.

Fazit: Sie dürfen beliebige Tatsachen behaupten solange Sie deren Wahrheitsgehalt nachweisen können. Können Sie dies nicht nachweisen, müssen Sie es als Meinung kenntlich machen. Beleidigungen gehen gar nicht, auch nicht als Meinung. So zumindest lautet mein gegenwärtiger Kenntnisstand. Leider ist nur selten die Trennlinie klar ersichtlich. Deshalb haben Gerichte viel zu tun.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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