Leugnung (Allgemein)

charles ⌂ @, Samstag, 23.01.2010, 23:44 (vor 5421 Tagen) @ H. Lamarr

dass die geltenden Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung nur vor akuten, durch Hitzewirkung vermittelten Schäden schützen, jedoch keinerlei Schutz vor Langzeitschädigungen bieten.
Wenn das eine sachlich richtige und faire Information sein soll, will ich Meier heißen.

Also Spaten Schlau-Meier, was dort steht stimmt haar genau.

Sie wollen nicht wahr haben, dass es Personen gibt die unterhalb Ihre Grenzwerte trotzdem körperliche Beschwerden davon bekommen können.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl


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