Die Wurzeln der Produzentenhaftung (Allgemein)
Heute ist es selbstverständlich: Wenn ein Produkt Menschen verletzt oder krank macht, kann der Hersteller haftbar gemacht werden. Doch das war nicht immer so. Die Geschichte der Produzentenhaftung beginnt mit einzelnen mutigen Klägern – und mit Fällen, die weltweit Aufsehen erregten.
Radium Girls – Der erste große Fall gesundheitlicher Produkthaftung (USA, 1927)
In den 1920er-Jahren bemalten junge Frauen in den USA Zifferblätter mit radiumhaltiger Leuchtfarbe – und leuchteten bald selbst. 20 Jahre lang glaubte man, Radium sei gesundheitsfördernd. Die Arbeiterinnen aber erkrankten schwer: Ihre Kiefer zerfielen, sie litten an Knochenschwund, Anämie und Krebs. Die Firma United States Radium Corporation hatte von den Gefahren gewusst – und geschwiegen.
Fünf der Frauen, darunter zwei Schwestern der ersten Todesopfer, klagten 1927. Ihr mutiger Schritt wurde zum Wendepunkt: Erstmals wurde ein Unternehmen zur Rechenschaft gezogen, weil sein Produkt Menschen vergiftete. Der Fall führte nicht nur zu Entschädigungszahlungen, sondern löste eine Debatte über Arbeitsschutz und Unternehmensverantwortung aus, die weltweit Nachhall fand.
Donoghue v. Stevenson (Schottland, 1932) – Der Geburtsmoment der modernen Produkthaftung
Wenige Jahre später sorgte ein ganz anderer Fall für die juristische Revolution: Eine Frau fand eine tote Schnecke in ihrer Ginger-Beer-Flasche – und wurde krank. Sie hatte die Flasche nicht selbst gekauft, konnte also den Hersteller nicht "vertraglich" belangen.
Das höchste britische Gericht stellte klar: Hersteller haften auch ohne direkten Vertrag – wenn ihre Produkte vorhersehbar Schaden anrichten. Dieses sogenannte "Neighbour Principle" wurde zur Grundlage der Produkthaftung im gesamten englischen Rechtskreis.
Noch früher: Thomas v. Winchester (USA, 1852)
Bereits 1852 erkannte ein US-Gericht eine Haftungspflicht: Ein Apotheker verkaufte versehentlich ein Gift als Heilmittel (falsche Etikettierung). Der Hersteller haftete – obwohl kein direkter Kontakt mit der geschädigten Person bestand. Ein früher Vorläufer, aber noch weit entfernt von dem, was wir heute unter Produkthaftung verstehen.
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