TK-NaBeG lebt unter neuer Vaterschaft wieder auf (Allgemein)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025, 21/319) in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen mit dem Gesetzentwurf verbessert werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem TKG-Änderungsgesetz werde die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, geht aus dem Entwurf hervor. So sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zielte schon das von der Ampel-Regierung in der letzten Legislaturperiode eingebrachte, schlussendlich aber nicht verabschiedete TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (20/13171) ab. Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ sollte der damaligen Regelung nach für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“. (hau/lbr/05.06.2025)
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