Mobiltelefonstrahlung vs. Mobilfunkstrahlung (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 27.07.2014, 22:56 (vor 3777 Tagen) @ H. Lamarr

Vor rund fünf Jahren, am 6. Juli 2009 fragte ich explizit wegen dieser Verdrehung von Mobiltelefonstrahlung (nur Handy) zu Mobilfunkstrahlung (auch Basisstation) im Zusammenhang mit "Reflex" bei Prof. Adlkofer an, ob er mit einer Klarstellung der Verwirrung nicht ein Ende setzen wolle.

Meine Anfrage kann man hier nachlesen, die Antwort von Franz Adlkofer ist hier zu finden.

Natürlich hat jeder das Recht, eine irreführende Verallgemeinerung weit ausschweifend zu zerreden.
Doch nun würde es mich interessieren, mit welchen Ausschweifungen eine weitere irreführende Verallgemeinerung zerredet werden kann, welche die IARC ganz klar separiert hat und wie es Leszczynski sogar noch hervorgehoben hat:

"The evidence was reviewed critically, and overall evaluated as being limited among users of wireless telephones for glioma and acoustic neuroma, and inadequate to draw conclusions for other types of cancers. The evidence from the occupational and environmental exposures mentioned above was similarly judged inadequate."

Dieses Zerreden geht in diesem Fall nur, indem man ein Originalzitat teilweise "übersieht", verfälscht oder bewusst falsch interpretiert. Darüber sollte sich die Herren Professoren Leszczynski und Adlkofer einmal unterhalten, dann wäre es mit der Einigkeit vielleicht schnell vorbei.

Es lohnt sich die Lektüre dieses Beitrags, da findet man bereits das "Übersehen" der Grundaussage des o. g. Zitats und stattdessen die folgende Verallgemeinerung:
"Die Arbeitsgruppe berücksichtigte dabei a) die berufliche Exposition durch Radar und Mikrowellen, b) die Strahlung in der Umwelt ausgehend von Radio- und Fernsehstationen sowie der drahtlosen Telekommunikation, und c) die persönliche Exposition bei Nutzung des Mobiltelefons".

Noch Fragen?

RDW


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