Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil (Allgemein)

Eva Weber, Montag, 02.08.2010, 11:30 (vor 5238 Tagen) @ mamabo

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.


Hier wurde meiner Meinung nach einer Diskussion Lauf gelassen, die immer mehr eskalierte. Es hatte für mich den Anschein, dass man das Maß aller Dinge längst überschritten hatte. Schließlich fand ein m.E. "unerhörter Vergleich" statt, der sogar einen in rechtlichen Dingen kompletten Laien wie mich, bei den sonst so strengen Forenregeln gegen Menschen die sagen sie leiden an EMF, aus den sogenannten "Latschen" kippen ließ. Ein Einspruch oder eine zumindest "Ermahnung" wie ich schon einige habe, konnte ich nicht bemerken. Sollte dies erfolgt sein, geschah es mMn so, dass es leicht zu übersehen war.

Und heute? Man ist doch sonst immer so genau, ist die Beklagte die Klägerin, und es fehlen ihr die Mittel.

Auf einen Beitrag von mir in Gigaherz zur Selbitz-Studie erschien im hiesigen Forum in großer Überschrift, sogar ohne Fragezeichen: Eva W.: DECT und W-LAN sind unbedenklich. Mein Einspruch bringt eine Erklärung, die aufzeigt, wie man denn auf verschlungenen Wegen zu dieser Überzeugung gekommen ist. Bis ins Kleinste durchdacht, nur als ein Beispiel für Genauigkeit! http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=39006

Meiner Meinung nach hätte Ex-Mobilfunker mit seinen ungeheuerlichen Beiträgen gegen mich, wäre dieses Urteil nicht gewesen, frei weiter seine Anschuldigungen, die eine unerträgliche Richtung nahmen, ohne jede Ermahnung ausbauen und verbreiten dürfen.

Eva Weber


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