Lichtraumprofil (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 14.01.2010, 15:38 (vor 5437 Tagen) @ Roger

Allerdings habe ich noch nicht gesehen, das Verkehrssicherung an gesundem Bestand durchgeführt wird.

Aber natürlich auch.

Ja, kann ich bestätigen, in München dürfen nur Äste ab etwa 4,5 Meter Abstand zum Boden in den "Luftraum" einer Straße eindringen. Der Laster wegen. Traut sich das ein tiefer wachsender vorwitziger Ast, wird er gestutzt - auch wenn er kerngesund ist. Daraus resultieren bei straßennah gepflanzten ausladend wachsenden Bäumen (z.B. Schwarzkiefer) nicht selten eckig anmutende Sonderwuchsformen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Nadelgehölz


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