Uni Freiburg bescheinigt Uli Weiner ES (Allgemein)

Doris @, Dienstag, 29.01.2008, 21:26 (vor 6144 Tagen) @ H. Lamarr

Gegenstimmen?

Ich sag dazu gar nix :no:

aber es gibt auch eine aktuelle Gerichtsverhandlung zu Uli Weiners "Wildcamping"

Ganzer Text des Stadtkuriers,

kleiner Schreibfehler Hr. Schwär ist Jäger und nicht Revierförster

100 Zuschauer verfolgen Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im Funkloch

Am Dienstag mittag wurde im Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung bezüglich des Bussgeldverfahrens gegen Ulrich Weiner abgehalten. Weiner wurde zu Last gelegt, auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen wild gecampt zu haben. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er sei, und das bescheinigen ihm mehrere Ärzte, hochgradig elektrosensibel und könne nur in einem Funkloch leben. Der Waldparkplatz sei einer der raren funkfreien Orte und er komme gewiss nicht dorthin, "um Urlaub zu machen" (der Stadtkurier berichtete).

Schon vor Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier nicht allein um eine Bagatelle handelt: Der geplante Verhandlungsraum musste kurzfristig gewechselt werden, denn selbst der größere Saal fasste nur mit Mühe die über 100 Zuschauer, die gekommen waren, um den Prozess zu verfolgen. Darunter befanden sich Menschen, die wie Weiner mit Krankheitssymptomen auf Handystrahlung reagieren, sowie Ärzte und Vertreter von Bürgerinitiativen. Auch einige Jugendliche waren gekommen.

Zunächst schilderte Weiner, dass er schon seit über fünf Jahren immer wieder mit seinem Wohnanhänger auf dem Waldparkplatz stehe. "Wenn ich zur Untersuchung in die Uniklinik muss, kann ich nicht 100 km entfernt übernachten", schilderte Weiner seine Situation, "und ich muss mich in einem Funkloch aufhalten, da sonst mein Nervenzentralsystem aussetzen kann." Zur Gerichtsverhandlung kam er in einem Strahlenschutzanzug. "Der hält aber nicht die gesamte Strahlung ab", erklärte Weiner der Richterin, "nach den zwei Stunden Aufenthalt hier brauche ich wieder ein paar Tage Ruhe, um zu regenerieren." An der Uniklinik nimmt Weiner an einer Untersuchungsreihe teil, denn bislang gibt es keine Therapiemöglichkeiten für Elektrosensible.
Die beiden als Zeugen vorgeladenen Forstbeamten und der Polizeibeamte beriefen sich hingegen auf das Landschaftsschutzgesetz, gegen das Weiner verstoße. Forstrevierleiter H. Willmann mutmaßte, der Erholungsgenuss könne durchaus gestört werden, wenn tagelang ein Campingwagen auf dem Waldparkplatz stünde. Die Richterin konnte jedoch keine Anzeichen dafür erkennen, da Weiner von den Anwohnern nicht nur toleriert, sondern unterstützt werde. Revierförster Schwär räumte zwar ein, dass "es immer mal wieder Urlauber gibt, die eine Nacht dort stehen. Die stören uns nicht." Er sorge sich aber darum, dass Weiners Vorgehen "Schule macht". Die Anzeige habe er erstattet, weil das seine Pflicht gewesen sei.

Für die Richterin überwogen schliesslich Weiners gesundheitliche Interesse gegenüber dem allgemeinen Interesse am Landschaftsschutzgebiet, das - wie sie auch feststellte - durch das gelegentliche Abstellen eines Campingwagens nicht gestört sei. In ihrem Urteil reduzierte sie das Bussgeld drastisch von 250 auf 35 € und riet Weiner dazu, erneut eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen: "Ich drück' Ihnen die Daumen, dass es diesmal klappt."

Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann erwägt dennoch, in Berufung zu gehen: "Hier wird ein Strahlengeschädigter dafür bestraft, dass er sich dort aufhält, wo es ihm gut geht. Jeder Bürger hat ein Recht auf freie Bewegung. Der Staat muss strahlungsfreie Räume schaffen - wie in Schweden." Auch Umweltmedizinerin Barbara Dohmen, die die 1 1/2 Stunden dauernde Verhandlung verfolgt hatte, meinte: "Ulrich Weiner kämpft hier einen Schauprozess für viele. Wir müssen strahlenfreie Menschenschutzgebiete einrichten."

Tags:
Funkloch, Weiner, Fundi, Mietmaul, Strahlenschutzanzug, Schutzkleidung, Dohmen, Förster, Schauprozess, Mann


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