Radar-Opfer fordern vom Kanzleramt Entschädigungsgesetz (Allgemein)
Deutsches Ärzteblatt 04.03.2004
Radar-Opfer fordern vor Kanzleramt Entschädigungsgesetz
Berlin. Mit einer unewöhnlichen Protestaktion vor dem Kanzleramt in Berlin haben Radarsoldaten ihre Forderung nach einem Entschädigungsgesetz für Strahlenopfer bei der Bundeswehr und der früheren NVA unterstrichen. Gut hundert Angehörige und Radaropfer aus dem Bundesgebiet versammelten sich am 03.März vor einem aufgebahrten Sarg und erinnerten damit an einen früheren Radartechniker der Bundeswehr, der im Dezember mit 51 Jahren gestorben war.
Verteidigungs- und Gesundheitsministerium in Berlin erklärten, alle rechtlichen Möglichkeiten und Ermessensspielräume ausschöpfen zu wollen, um Entschädigungsansprüche schneller zu prüfen.
Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter, der die Aktion organisierte, wollte damit gegen die bisherige Behandlung durch die Bundesregierung und die Berufsgenossenschaften protestieren. Der Vorsitzende des Vereins, Peter Rasch, fordete ein " Ende des Kompetenzgerangels und der Verschleppung" bei der Bearbeitung der bisherigen Anträge.
Er verlangte neben der umgehenden Umsetzung der Empfehlung der Radarkommission aus dem vergangenen Jahr vor allem die Einfürhrung eines Strahlenopfer- Entschädigungsgesetzes. Damit solle eine einheitliche Regelung zur Abwicklung der Entschädigungszahlungen ermöglicht werden.
Ziel der Aktion war nach Aussage des ehrenamtlichen Leiters der Protestaktion und Strahlenschutzexperten Bernd Ramm, "Druck auf die Regierung" auszuüben. Mit dem Erfolg, dass eine fraktionsübergreifende Delegation des just tagenden Verteidigungsausschusses des Bundestages mit einer gemeinsamen Erklärung vor die Demonstranten trat.
Der Aussschuss- Vorsitzende Reinhold Robbe (SPD) unterstützte darin, ebenso wie die beiden Ministerien, die Empfehlung der Radarkommission " so schnell als möglich" umzusetzen. Er verwies dabei auf die zwischenzeitlich 292 positiv beschiedenen Anträge von Geschädigten - bei immerhin noch 1 452 ausstehenden Entscheidungen nach Antragstellung. Versorgungsleistungen sollen zudem entsprechend der Auschuss-Erklärung ab dem Zeitpunkt der Erkrankung anerkannt werden.
Die Empfehlung der Radarkommission aus dem vergangenen Jahr sieht vor, Entschädigungen an ehemalige Soldaten mit Krebserkrankungen zu leisten, die bis Mitte der 70er Jahre bei der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee der DDR Röntgenstrahlen an Radargeräten ausgesetzt waren. nach Angaben des
Verbands gibt es bisher rund 3 000 Anträge von ehemaligen NVA- und Bundeswehrtechnikern.