Insolvenz der Bürgerwelle: Machtfülle des 1. Vorsitzenden (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 16:07 (vor 3483 Tagen) @ H. Lamarr

In einer "Geschäftsordnung des Vorstands", die dem IZgMF als Fotokopie vorliegt, wird dem 1. Vorsitzenden des Vorstands der Bürgerwelle in §5 eine enorme Machtfülle eingeräumt:

§5 Vorsitzender des Vorstands

1. Der 1. Vorsitzende des Vorstands bestimmt im Rahmen der Geschäftsordnung, auf welchem Gebiet und in welcher Weise eine Zusammenarbeit mehrerer Vorstandsmitglieder stattfinden soll. Der 1. Vorsitzende des Vorstands bestimmt, welche Angelegenheiten ihm vorzulegen sind.

2. Der 1. Vorsitzende des Vorstands kann gegen Geschäftsführungsmaßnahmen von Vorstandsmitgliedern Widerspruch einlegen. Macht der Vorsitzende des Vorstands von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch, muss die Geschäftsführungsmaßnahme unterbleiben. Über die Geschäftsführungsmaßnahme entscheidet der Gesamtvorstand in einer der nächsten Sitzungen.

3. Der 1. Vorsitzende des Vorstands repräsentiert den Vorstand und den Verein gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbänden, Wirtschaftsorganisationen und den Medien.

4. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

5. Der 1. Vorsitzende ist im Rahmen seiner Geschäftsführung befugt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die dazu gehörenden Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführungsmaßnahmen mit Budgetauswirkungen, die nicht im Budget berücksichtigt sind, bedürfen als wesentliche Geschäftsführungsmaßnahme der vorherigen Zustimmung
durch den Vorstand.

6. Der Vorsitzende ist grundsätzlich allein vertretungsberechtigt bei Maßnahmen, die im Haushaltsplan geregelt sind. Bei Maßnahmen die nicht im Haushaltsplan geregelt sind und im Einzelfall den Verein mit über € 1.000 [belasten, Anm. Spatenpauli] bedürfen der Mitzeichnung des 2. Vorsitzenden oder des Kassiers.

Die "Geschäftsordnung des Vorstands" wurde am 2. Mai 2007 vom Vorstand der Bürgerwelle unterzeichnet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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, Vorstand


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