Sicherheitsfaktoren: 10 beim Lift, 100 in Salzburg (Allgemein)

Doris @, Dienstag, 09.08.2011, 00:24 (vor 4874 Tagen) @ H. Lamarr

Den Sicherheitsfaktor 100 gönnten sich schließlich die Wissenschaftler, die im Jahr 2000 die Salzburger Resolution verabschiedeten. Für unbedenklich hielten sie damals - das muss man sich mal vergegenwärtigen - 100 mW/m². Erst durch den enorm hohen Sicherheitsfaktor 100 wurde daraus der berühmt-berüchtigte Salzburger Vorsorgewert von 1 mW/m².

Wenn ich das richtig verstehe, dann entstand der Salzburger Vorsorgewert durch den Unsicherheitsfaktor "500"

Hier steht:

Aus Sicht der Landessanitätsdirektion war dazu eine Schlaflaborstudie [Mann K, Röschke
J, Effects of pulsed high-frequency electromagnetic fields on human sleep. Neuropsychobiology. 1996; 33(1):41-47] nach dem Cross-Over-Design mit dem Endpunkt EEG-Veränderungen (hier REM-Phasen-Suppression) bei einer Leistungsflussdichte von 500 mW/m² geeignet. Da weder eine Expositions-Wirkungskurve noch der Einfluss möglicher unterschiedlicher Empfindlichkeiten bekannt waren, wurde in Analogie zu toxikologischen Beurteilungen ein Unsicherheitsfaktor von 500 eingeführt. Der sich daraus ergebende „vorläufige Beurteilungswert/Vorsorgewert“ von 1 mW/m² gilt für die Summe der gepulsten GSM-Signale ausgehend von Mobilfunksendeanlagen (GSM 900 MHz und GSM 1800 MHz).

Und das ist die zugrunde liegende Studie:

Wirkungen gepulster hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Schlaf.
Von: Mann K, Roschke J

Und diese anscheindend so bedeutende Studie geht in der Bewertung des FGF Bewertung Modulation EEG eigentlich sang- und klanglos unter (Seite 2)

Und ein weiterer Hinweis zu dem Salzburger Wert, der so bedeutend wohl nie war, geht aus dem Dokument des Nova-Insituts hervor, auf das Sie gestern auch schon verwiesen haben.

Land Salzburg

Bei dem "Workshop on possible biological and health effects of RF electromagnetic fields" im Oktober 98 in Wien ... wurde bekannt, dass das Land Salzburg in einer freiwilligen Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern festgelegt hat, dass nirgendwo (im Land Salzburg) in öffentlich zugänglichen Bereichen ein Maximalwert von 0,1 Mikrowatt/cm2 (=0,001 W/m2) im Mobilfunkfrequenzbereich überschritten werden darf. ... Das sind also nochmals der Faktor 5 unter den oben angegebenen (alten) russischen Grenzwerten. Allgemein wurde das als kleine Sensation gewertet." Der Wert ist als Vorsorgewert zu verstehen. (OBERFELD 1998) Aktuellen Informationen nach (NIR 99, Fachverband für Strahlenschutz, Köln, 27.09.-01.10.1999) handelte es sich nur um eine Vereinbarung mit einem Mobilfunkbetreiber und zudem nur für den ländlichen Bereich, wo die Einhaltung eh kein Problem darstellt. Inzwischen soll die Vereinbarung zudem nicht mehr in Kraft sein.

Tags:
Vorsorgewert, EEG, Landessanitätsdirektion, Oesterreich, Röschke


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