ja, das war Dichtung! Und jetzt die Wahrheit: (Allgemein)

Capricorn, Donnerstag, 28.07.2011, 22:28 (vor 4878 Tagen) @ ama

1. Wenn jemand EHS hat, dann MUSS er zwangsläufig BEMERKEN, wenn er einem Feld ausgesetzt ist.

2. Wenn jemand EHS hat, dann muß er zwangsläufig SAGEN KÖNNEN, wann er einem Feld ausgesetzt ist.

3. Wenn jemand die Behauptung aufstellt, es gäbe EHS, dann muß er zwangsläufig dafür den BEWEIS vorlegen.

Nein, nein und nochmal nein.

1. Wenn jemand von DECT Arrhythmien bekommt, dann muss er nichtmal wissen, was DECT ist oder dass die Arrhythmien vom DECT kommen. Man kann sogar davon ausgehen, dass das die meisten der Betroffenen nicht wissen! (Gut für die Industrie.) Der Nachbar mit dem DECT wusste selber nichtmal, dass er einen Dauerstrahler auf dem Schreibtisch hat. Seine Frau war auch schon erkrankt.

2. Selbst wenn er den Zusammenhang schon kennt, muss er nicht sagen können, wann er einem Feld ausgesetzt ist. Er merkt einfach, dass eine Arrhythmie beginnt, und danach könnte man theoretisch feststellen, dass eine Befeldung zu der Zeit (oder vorher) stattfand.

3. Ich muss gar nichts. Die technische Beweisbarkeit richtet sich nach den Möglichkeiten der EHS, die aber in dem Fall zu limitiert sind. Mir genügt die Beobachtung, dass der EHS die Arrhythmien durch Abschirmung und Expositionsvermeidung verhindern kann.


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