Fall Sturzenegger: Die Miete für den Mast ging an die Stadt (Medien)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 08.03.2012, 17:54 (vor 4663 Tagen) @ H. Lamarr

Die Miete für den Antennenstandort wurde entsprechend der Stadt Winterthur entrichtet. Die Mobilfunkanlage wurde, wie Sie richtigerweise annehmen, mit dem Einverständnis von Herrn Sturzenegger errichtet.

Die Mietzahlung an die Stadt, statt an den Landwirt, erklärt eines der Rätsel im Fall Sturzenegger. Denn hätte der Bauer die Miete für den Antennenstandort kassiert, hätte er sich mit dem vorzeitigen Abbau des Standortes 2006 ins eigene Fleisch geschnitten. So aber konnte er den Abbau betreiben, ohne finanzielle Mieteinbußen fürchten zu müssen.

*Spekulation ein*
Hätte sich der Fall Sturzenegger anders entwickelt, wäre die Mietzahlung von Orange dem Landwirt zugeflossen?
*Spekulation aus*

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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