Kein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakprodukten (Allgemein)

Gast, Freitag, 31.05.2024, 01:27 (vor 182 Tagen)

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus strukturellen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens. Es bestünden keine Pläne, die auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakprodukten für nachkommende Generationen abzielen, heißt es in der Antwort (20/11448) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Mit der Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) ist ab 1. April 2024 sei auch die Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen in die Rauchverbotsregelung einbezogen worden. Das Gesetz verbiete das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auch wenn im Vergleich zur Tabakzigaretten die Risiken für Schädigungen möglicherweise geringer sein könnten, seien mit E-Zigaretten und Tabakerhitzern dennoch erhebliche Gesundheitsgefahren verbunden. Das Aerosol von E-Zigaretten enthalte gesundheitsschädliche Substanzen, auch wenn die Menge der Schadstoffe im Vergleich zu Tabakrauch geringer sei. Nikotinhaltige E-Zigaretten beinhalteten ein Abhängigkeitsrisiko.

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