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Ungewöhnliche Steuergeschenke
Von Viagra bis Elektrosmog: Der Staat gewährt allerlei Vorteile
Schutz vor Elektrosmog
Für diese Steuererleichterung braucht es nicht mal ein amtsärztliches Attest, Privatgutachten genügen: Wer seine Wohnung zum Schutz vor der Strahlung von Strommasten oder Mobilfunkbasisstationen professionell abschirmen lässt, darf einen Großteil der Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch wenn es sehr teuer wird, beteiligt sich das Finanzamt großzügig am Einbau von speziellen Fenstern oder Bodenbelägen und Wandfarben, die Elektrosmog abhalten sollen.
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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
Ungewöhnliche Steuergeschenke?
Trebron, Dienstag, 23.09.2014, 20:09 (vor 3724 Tagen) @ charles
Hier gibt es etwas mehr zum Sachverhalt zu erfahren:
http://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/abschirmung-vor-elektrosmog-als-aussergewoehnliche-belastung-anerkannt
Ist auch nicht ganz taufrisch. Wer nicht viel Steuern zahlt, hat auch nicht viel davon. Die steuerrechtliche Anerkennung kommt mir auch irgendwie grenzwertig vor.
Was mich mehr staunt: Warum trommeln Diagnose Funk und der Rest der „Bewegung“ nicht seit zwei Jahren hocherfreut, dass Elektrosmog jetzt als Krankheit vom Finanzamt staatlich anerkannt ist? „Privatgutachten“ (vom Heilpraktiker oder vom Veterinär) soll ja reichen. Ist das an mir oder an denen vorbei gegangen? Das müsste Baubiologen, die auch Bauleistungen anbieten / vermitteln doch das Geschäft heftig versüßen, oder?
Ungewöhnliche Steuergeschenke?
KlaKla, Mittwoch, 24.09.2014, 10:56 (vor 3724 Tagen) @ Trebron
Ist auch nicht ganz taufrisch. Wer nicht viel Steuern zahlt, hat auch nicht viel davon. Die steuerrechtliche Anerkennung kommt mir auch irgendwie grenzwertig vor.
Was mich mehr staunt: Warum trommeln Diagnose Funk und der Rest der „Bewegung“ nicht seit zwei Jahren hocherfreut, dass Elektrosmog jetzt als Krankheit vom Finanzamt staatlich anerkannt ist? „Privatgutachten“ (vom Heilpraktiker oder vom Veterinär) soll ja reichen. Ist das an mir oder an denen vorbei gegangen? Das müsste Baubiologen, die auch Bauleistungen anbieten / vermitteln doch das Geschäft heftig versüßen, oder?
Ich glaub's nicht, denn es wäre mMn willkürlich. Anderer Esoterik-Schnikschnak ist auch nicht abzusetzen. Der Mediziner (Gutachter) kann auch nur bestätigen, dass es sich um eine Phobie handelt. Wenn jemand eine Phobie hat, kann er dagegen was tun, indem er sich einen guten Therapeuten sucht, der nicht selbst betroffen ist von der Phobie.
Bei einem betroffenen Therapeuten hätte ich die Sorge, dass er nicht objektiv ist und einen in der Phobie bestärkt damit die Ehefrau auch noch ins Geschäft kommt. Stichwort: Wohlfühlkurs nach Feng-Shui oder ähnliches. Entsprechende Verbindungen sind ja vorhanden.
Mit Abschirmmaßnahmen bekommt man die Phobie mMn nicht in den Griff, denn wo immer man sich heute bewegt, lauern auf einem die bösen Funkwellen, die alles durchdringen.
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Meine Meinungsäußerung
Wollt ihr die totale Abschirmung?!
H. Lamarr , München, Mittwoch, 24.09.2014, 13:05 (vor 3723 Tagen) @ Trebron
Das müsste Baubiologen, die auch Bauleistungen anbieten / vermitteln doch das Geschäft heftig versüßen, oder?
Rechtsfrage: Ist denn das was der 10. Senat des Finanzgerichts Kölle Alaaf beschlossen hat, für andere Regierungsbezirke, Bundesländer überhaupt relevant?
Bitte antworten Sie mit "selbstverständlich". Denn dann will ich versuchen unsere liebe "Eva" davon zu überzeugen, mit Unterstützung der Steuerzahler eine hermetisch dichte und grundstücksüberspannende Komplettareal-Schirmung ihres Anwesens samt Garten und Apfelbäumen als modellhaftes Beispiel einer totalen Abschirmung in Auftrag zu geben. Ich bin sicher: Das Medieninteresse wäre beispiellos und das eingepackte Häuschen in München-Obermenzing würde rasch zu einem Mekka für überzeugte Elektrosensible zwischen Ramersdorf und Belo Horizonte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Wollt ihr die totale Abschirmung? JA!!!
Trebron, Mittwoch, 24.09.2014, 17:54 (vor 3723 Tagen) @ H. Lamarr
Rechtsfrage: Ist denn das was der 10. Senat des Finanzgerichts Kölle Alaaf beschlossen hat, für andere Regierungsbezirke, Bundesländer überhaupt relevant?
Als Nicht-Steuerfachmann sehe ich das so: Da sich die Kölner auf den Bundesfinanzhof berufen, werden wohl die Finanzämter aller Bundesländer eher gleich oder ähnlich verfahren. Möglicherweise hat das Kölner Finanzgericht einen aus seiner Sicht eher marginalen Fall „durchgewunken“, weil auf Grund der ganz seltenen Fälle kein Interesse an einer wirklich tiefgründigen Klärung gesehen wurde. Das könnte dann anders aussehen, wenn solche Abschirmungen im großen Stil an zahlreichen umfangreichen Bauvorhaben beabsichtigt wären. Derzeit dürfte das eher eine Marotte von ein paar Leuten sein, die sich Abschirm-Hüte aus Rettungsdecken selbst basteln.
Beim Projekt „W.“ in München könnte die Überzeugungsarbeit schwierig werden. Sofern Frau W. als Rentnerin die eigene Hütte bewohnt und ohne heftige sonstige Einkünfte liebevoll ihr Gärtchen pflegt, kann das Finanzamt bei ihr nicht viel holen. Und umgekehrt kann sie auch bei einer teuren Maßnahme kaum was einsparen. Da wäre die Allgemeinheit der Steuerzahler vor großem Schaden gefeit.
Bleibt meine Frage: Warum trommelt Diagnose Funk nicht für "vom Finanzamt anerkannt und begünstigt"? Lag der Fall, der in Köln entschieden wurde, vielleicht so speziell, dass er nicht übertragbar ist?
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Rettungsdecke
Wollt ihr die totale Abschirmung? JA!!!
H. Lamarr , München, Mittwoch, 24.09.2014, 22:35 (vor 3723 Tagen) @ Trebron
Rechtsfrage: Ist denn das was der 10. Senat des Finanzgerichts Kölle Alaaf beschlossen hat, für andere Regierungsbezirke, Bundesländer überhaupt relevant?
Als Nicht-Steuerfachmann sehe ich das so: Da sich die Kölner auf den Bundesfinanzhof berufen, werden wohl die Finanzämter aller Bundesländer eher gleich oder ähnlich verfahren. Möglicherweise hat das Kölner Finanzgericht einen aus seiner Sicht eher marginalen Fall „durchgewunken“, weil auf Grund der ganz seltenen Fälle kein Interesse an einer wirklich tiefgründigen Klärung gesehen wurde. Das könnte dann anders aussehen, wenn solche Abschirmungen im großen Stil an zahlreichen umfangreichen Bauvorhaben beabsichtigt wären. Derzeit dürfte das eher eine Marotte von ein paar Leuten sein, die sich Abschirm-Hüte aus Rettungsdecken selbst basteln.
Aus meiner Sicht ist der Kernsatz des Urteils: "Danach kommt es für den Fall nicht entscheidend darauf an, dass die Klägerin kein amtsärztliches Gutachten oder ein Gutachten eines medizinischen Dienstes vorlegen konnte. Aus dem von ihr vorgelegten ärztlichen Gutachten, welches insofern als Privatgutachten zu bewerten ist, ergibt sich, dass bei der Klägerin eine ausgeprägte Elektrosensibilität diagnostiziert wurde. Die Abschirmmaßnahmen seien danach notwendig, um die Folgen der Hochfrequenzstrahlung in Form von Migräne und Tinnitus zu vermeiden. Dieses Gutachten wurde zeitlich vor den Umbaumaßnahmen erstellt. Ausweislich des Gutachtens des Ingenieurbüros „B“ vom 25. September 2009 seien die in dem umgebauten Objekts gemessen an Emissionen von Mobilfunkbasisstationen stark auffälligen und aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren."
Die Richter wussten, dass die "Elektrosensibilität" von einer Gynäkologin diagnostiziert wurde. Sie wußten, dass die Klägerin ein amtsärztliches Gutachten angekündigt, dann aber (aus naheliegenden Gründen) nicht beigebracht hat. Und sie werteten das Gutachten eines Baubiologen, als wäre dieser ein vereidigter Sachverständiger. Unter dieser Maßgabe, die sich augenscheinlich völlig wertfrei allein an akademischen Titeln und gefühlter Fachkompetenz orientiert, ist Rechtsprechung mMn der Wirklichkeit enthoben und bizarr abstrakt im Unrecht. Doch woher sollen die Richter auch wissen, dass der Baubiologe vielleicht 14 Tage vor seinem Gutachten noch Konditor war und woher sollen sie wissen, dass seriöse Wissenschaftler in aller Welt bislang unter gut 1600 überzeugten Elektrosensiblen keinen einzigen "echten" EHS gefunden haben.
Wie überzeugend doch alles ist, wenn man nichts weiß, außer seinen Paragraphen .
Beim Projekt „W.“ in München könnte die Überzeugungsarbeit schwierig werden. Sofern Frau W. als Rentnerin die eigene Hütte bewohnt und ohne heftige sonstige Einkünfte liebevoll ihr Gärtchen pflegt, kann das Finanzamt bei ihr nicht viel holen. Und umgekehrt kann sie auch bei einer teuren Maßnahme kaum was einsparen. Da wäre die Allgemeinheit der Steuerzahler vor großem Schaden gefeit.
Ja, wären da nicht mutmaßliche Nebeneinkünfte für die mit großem Fleiß ausgeübte Tätigkeit der Alarmsirene im Dienst deutsch-schweizerischer ..., na Sie wissen schon. (Hinweis für "Eva": Nicht aufregen, ist doch nur ein Späßli).
Eine Kuppel aus Hasendraht, die sich formvollendet über Haus und Garten spannt. Das wäre was für Colani, Hundertwasser oder Christo und Jeanne-Claude gewesen. Ein weitläufiger Nachbar von uns hat etwas ähnliches tatsächlich bauen lassen. Weil er sehr dicht an der A9 wohnt, hat er seinen gesamten Garten verglasen lassen, am andern Ende nur mannshoch, auf der Hausseite aber hoch bis zur Dachrinne im 1. Stock. Für das Geld, das der da reingesteckt hat. hätte er sich leicht auch ein ruhiger gelegenes Grundstück leisten können. Aber jetzt hat er immerhin etwas ganz Exklusives, ein riesiges Glashaus mit Pflanzen wie in botanischen Gärten.
Bleibt meine Frage: Warum trommelt Diagnose Funk nicht für "vom Finanzamt anerkannt und begünstigt"? Lag der Fall, der in Köln entschieden wurde, vielleicht so speziell, dass er nicht übertragbar ist?
Wie kommen Sie nur darauf, dass Diagnose-Funk sich diese Gelegenheit hat entgehen lassen? Die Jungs haben doch schon damals 2012 getrommelt, als diese Geschichte noch frisch war: Abschirmungsmaßnahmen steuerlich anrechenbar. Technisch richtig müsste es heißen "Schirmmaßnahmen ...", denn abschirmen fällt in den Kompetenzbereich des MAD. Ist aber egal, merkt ja eh keiner.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Elektrosensibler Richter
H. Lamarr , München, Mittwoch, 24.09.2014, 12:39 (vor 3723 Tagen) @ charles
Ungewöhnliche Steuergeschenke
Über dieses ungewöhnliche Steuergeschenk haben wir uns schon Anfang April (aber nicht 1. April) 2012 geärgert.
Auszug aus dem Urteil:
Der Senat sah keinen Anlass zur Zulassung der Revision, da das Urteil [sik!] der geänderten Rechtsprechung des BFH beruht.
Was für ein verräterisches Indiz!
Da die eher schlichten Apparatschniks der Mobilfunkgegner felsenfest dran glauben, dass EMF-Immission Menschen plemplem macht, wäre eine Erklärung für das Schandurteil: Der Richter wollte sich nur die steuerliche Absetzbarkeit seiner eigenen Schirmmaßnahme sichern. Warum auch nicht, Bundestagsabgeordnete dürfen schließlich auch über ihre "Apanage" selbst befinden.
Auch das befremdliche Wirken des Richters aus Sankt Ingbert wird erst verständlich, wenn man sich gewahr wird: der Mann glaubt "elektrosensibel" zu sein. Vermutlich gilt dies ebenso für den Verwaltungsrichter i. R. Bernd Irmfried B., der in verstaubten Fachmagazinen wie besessen gegen Funkwellen anschreibt, die sich, wie er meint, von den Bewohnern unautorisiert und deshalb unerlaubt in Häusern und Wohnungen breit machen.
So gesehen neige ich eher zu einer Invertierung von Apparatschniks Ursache-Wirkungs-These: Nicht wer unter Funkeinwirkung steht wird davon plemplem, sondern wer sich für "elektrosensibel" hält, verhält sich – nunja, nennen wir es mal – sozial auffällig.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Revision