Baden-Württemberg will sich für Grenzwertsenkung einsetzen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 28.04.2011, 14:30 (vor 4977 Tagen)

Im gestern veröffentlichten Koalitionsvetrag der neuen rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet sich folgende Passage:

Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen. Kommunen und Bevölkerung sollen bei der Standortwahl mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen.

Kommentar: Ich bin gespannt, wann die Politiker merken werden was es wirklich bedeutet, wenn die Grenzwerte - natürlich die in der 26. BImSchV - gesenkt werden, sagen wir mal nur auf die Hälfte oder 1/10. Deshalb ist den Koalitionären bei ihrem Vorhaben auf Bundesebene dringend viel Erfolg zu wünschen. Sobald hinterher die Suche nach Schuldigen losgeht, werde ich mich gerne daran erinnern, wer als erster in diese Falle getappt ist :-).

Dass die Koalitionäre sich überhaupt mit einem Absatz in ihrem Vertrag dem Mobilfunk widmen, rechnet Diagnose-Funk sich selbst und dem BUND an.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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BUND, Politik, Die Grünen, Diagnose-Funk, Grenzwerte, Baden-Württemberg, Basisdemokratie

Baden-Württemberg will sich für Grenzwertsenkung einsetzen

Roger @, Donnerstag, 28.04.2011, 14:49 (vor 4976 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn ich mir das anschaue, was die rot/Grünen Regierung mit Rau und Co hier in NRW "angestellt hat " kann ich nur schreiben : Papier ist geduldig und es wird auch nur mit Wasser gekocht .

....sich für Grenzwertsenkung einsetzen....

RDW ⌂ @, Donnerstag, 28.04.2011, 22:37 (vor 4976 Tagen) @ H. Lamarr

Im gestern veröffentlichten Koalitionsvetrag der neuen rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet sich folgende Passage:

Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen. Kommunen und Bevölkerung sollen bei der Standortwahl mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen.

Kommentar: Ich bin gespannt, wann die Politiker merken werden was es wirklich bedeutet, wenn die Grenzwerte - natürlich die in der 26. BImSchV - gesenkt werden, sagen wir mal nur auf die Hälfte oder 1/10. Deshalb ist den Koalitionären bei ihrem Vorhaben auf Bundesebene dringend viel Erfolg zu wünschen. Sobald hinterher die Suche nach Schuldigen losgeht, werde ich mich gerne daran erinnern, wer als erster in diese Falle getappt ist :-).

Es wird bestimmt noch interessant werden zu verfolgen, wenn diverse Neu-Entscheider mit der für sie ungewohnten Notwendigkeit der Umsetzung ihrer Träume gerade in diesen Grenzwertfragen folgendes feststellen müssen:

  • Sie haben bisher nichts von unterschiedlichen Grenzwerten für Mobilgeräte und Sendeanlagen gewusst und folglich auch die zugehörigen Forschungsergebnisse falsch zugeordnet. Und sie haben sich von diversen Herrschaften diesbezüglich lange irreführen lassen.
  • Niedrigere Grenzwerte werden von Mobilfunkkritikern hauptsächlich in der Hoffnung gefordert, daß dann genau "ihr" Mast nicht mehr gebaut werden darf. Dazu (und nur dazu, dafür aber zwingend ) müssen dann die "richtigen" Grenzwerte passen, damit der Protest aufhört; wissenschaftliche Grundlagen gibt es dafür ja keine.
  • Niedrigere Grenzwerte werden von Angstprofiteuren hauptsächlich in der Erwartung gefordert, daß ihre potentielle Kundschaft eine Überschreitung dieser Werte vermutet und dies kostenpflichtig nachgemessen und geändert haben möchte. Und nicht etwa aus Nächstenliebe.

Und dann wünsche ich diesen Neu-Entscheidungsträgern viel Spaß bei der Quadratur des Kreises in Form von niedrigeren Grenzwerten in Kombination mit weniger Sendeanlagen in der Stadt sowie dem natürlich fortbestehenden Wunsch der uneingeschränkten persönlichen Handynutzung für Gespräche und Datenverkehr.
Da wird es noch manches persönliche Aha-Erlebnis geben, wenn vielleicht auch ganz im Stillen.

RDW

Baden-Württemberg will sich für Grenzwertsenkung einsetzen

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.07.2011, 00:30 (vor 4898 Tagen) @ H. Lamarr

Dass die Koalitionäre sich überhaupt mit einem Absatz in ihrem Vertrag dem Mobilfunk widmen, rechnet Diagnose-Funk sich selbst und dem BUND an.

Wenn ich das richtig sehe, dann hat die neue Landesregierung mit den Sendemastengegnern 3-aus-16 gespielt: Von 16 vorgetragenen Forderungen der Gegner wurden nur drei in den Koalitionsvertrag übernommen. Hier die 16 Forderungen im Detail (Quelle), wie zu erwarten, sind da etliche Kopfschüttler mit dabei. Die Koalitionäre hatten es mMn nicht leicht, Verwertbares aus den 16 Forderungen zu destillieren:

1. Strahlungsminimierung

1.1. Wo kabelgebundene Alternativen möglich sind, werden sie angewandt und von der Landesregierung gefördert. Dies betrifft die Vermeidung von WLAN-Verkabelung an öffentlichen Einrichtungen, die Internetversorgung in Städten und auf dem Land. Die Landesregierung fordert alle Kommunen auf, anstelle von LTE (Long Term Evolution, 4. Mobilfunkgeneration) die zukunftsfähige Glasfasertechnologie einzusetzen. Bereits bestehende Förderprogramme werden ausgeweitet.

1.2. Die Landesregierung initiiert und fördert Pilotprojekte, die bei den mobilen Kommunikationsdiensten neue Technologien erproben, die sowohl die Versorgung absichern, aber auch die Strahlenbelastung vermindern.

2. Erst Prüfung - dann Einführung

2.1. Über die Einführung der TETRA–Technologie wird ein Moratorium verhängt, um die technische Tauglichkeit und die Kosten für das Land und die Kommunen sowie insbesondere die Fragen der Gesundheitsverträglichkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse der laufenden Studien sind abzuwarten.

2.2. Über die Einführung von LTE wird ein Moratorium verhängt, da diese neue Technologie zu einer massiven Zunahme der Strahlenbelastung führen wird, deren Gesundheitsverträglichkeit ungeklärt ist (1) (hier Hinweis Israel s. u.) Alternativ kommt die Glasfasertechnologie zum Einsatz (s.1.1.).

2.3. Die Datenschutzproblematik neuer Kommunikationsdienstleistungen, wie z.B. die der Verkehrssteuerung und Überwachung über Mobilfunk Anwendungen, ist vor deren Einführung zu überprüfen.

3. Aufklärung von Kindern und Jugendlichen

3.1. Die Handy- und Smartphone-Nutzung hat soziale, kommunikative und gesundheitliche Folgen, die in den Erziehungseinrichtungen behandelt werden. Pädagogische Hochschulen, wie z.B. die PH-Heidelberg, werden beauftragt, hierzu Konzepte zu erarbeiten.

3.2. Die Studienlage zur Spermienschädigung und Embryotoxität durch Handystrahlung ist besorgniserregend. Die Landesregierung plant dazu eine Aufklärungskampagne.

1 In Israel wurde im Februar die Einführung von LTE durch das Gesundheits- und Umweltschutzministerium aufgrund fehlender Forschung vorläufig ausgesetzt. Quelle: Jerusalem Post, 28.02.2011, “Radiation effect must be checked before 4G system is okayed”

4. Rechte der Kommunen

4.1. Die Landesbauordnung wird geändert, um den Kommunen Planungshoheit zu geben. Die Bürgergesellschaft wird in den Prozess eingebunden.
4.2. Die Kommunen werden bei der Durchführung von Mobilfunkvorsorgekonzepten inhaltlich und juristisch beraten. Ein Leitfaden ist zu erarbeiten.

5. Meldestellen für Elektrosensible

5.1. Bei den Gesundheitsämtern werden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Meldestellen für elektrosensible Personen eingerichtet. Eine Zentrale Erfassungsstelle führt die Ergebnisse zusammen.

5.2. Die Landesregierung prüft, ob - wie in mehreren US-Bundesstaaten – ein „Monat der Elektrosensibilität“ eingeführt wird, um für diese neue Umweltkrankheit zu sensibilisieren.

5.3. Die Landesregierung erarbeitet ein Konzept zur Einrichtung funkfreier Zonen / Kommunen / Regionen, um Elektrosensiblen Lebensräume sowie Rückzugs- und Erholungsgebiete zu sichern.

6. Öffentlichkeitsarbeit

6.1. Die Landesregierung überprüft die bisherige Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien zum Thema EMF (Elektromagnetischen Feldern) im Allgemeinen und Mobilfunk im Speziellen.

6.2. Der Vertrieb der Broschüren des Gesundheits- und Umweltministeriums zu Mobilfunk, Handys und EMF wird eingestellt, neue Informationen unter Beteiligung von Vertretern der Bürgerbewegung werden in Auftrag gegeben.

6.3. Die Landesregierung plant ein Symposium über den Mobilfunk mit dem Schwerpunkt „Gesundheit“.
Bei der Auswahl der Referenten werden die Vertreter der Bürgerbewegung einbezogen.

7. Einwirken auf die Bundesebene

7.1. Die Landesregierung wirkt auf die z.Z. laufende Novellierung der 26.BISchV. dahingehend ein, dass wirkungsvolle Schutzstandards und vorsorgeorientierte Empfehlungen eingeführt werden.

Anlagen:

BUND Position Nr.46 „Zukunftsfähige Funktechnologien“
Beschluss des EU-Parlaments 2008/2211(INI)

Diese Empfehlungen an die Landesregierung wurden ausgearbeitet von:

Jürgen Groschupp, Vorstandsmitglied Diagnose-Funk e.V.
Jörn Gutbier, Stadtrat GRÜNE Herrenberg, Mitglied im AK-Immissionsschutz des BUND
Peter Hensinger, Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West
Gerd Hütter, SPD Ortsverein Plieningen-Birkach
Hans Lambacher, SPD KV-Freudenstadt AG60plus, Sprecher Diagnose-Funk LV Baden-Württemberg
Ruth Messer, Vertretung sieben Mobilfunkkritischer Initiativen Raum Waiblingen
Marcus Mühleisen, Vorstand Mobilfunk Bürgerforum Südwest
Martin Schröter, BUND Ortsverband Kernen
[Links zu den Personen nachträglich angelegt]

Diese Empfehlungen an die Landesregierung wurden beschlossen und unterstützt von der Kreismitgliederversammlung des BUND Stuttgart am 12.04.2011.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Baden-Württemberg will sich für Grenzwertsenkung einsetzen

Christopher, Samstag, 16.07.2011, 09:00 (vor 4898 Tagen) @ H. Lamarr

Dies betrifft die Vermeidung von WLAN-Verkabelung an öffentlichen Einrichtungen,

Aua aua aua. (Hervorhebung von mir)

Wutbürger an die Macht!

AnKa, Samstag, 16.07.2011, 09:20 (vor 4898 Tagen) @ H. Lamarr

Die Bürgergesellschaft wird in den Prozess eingebunden.

Au weh.

Ich sage nur Stuttgart 21.

Ein Volk, ein Ländle, ein Bahnhof.

Das Wutbürgern als Regierungsprinzip.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Wutbürger an die Macht!

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.07.2011, 10:21 (vor 4898 Tagen) @ AnKa

Ein Volk, ein Ländle, ein Bahnhof.

Das Wutbürgern als Regierungsprinzip.

Aufm Klo ist mir soeben Epochales aus der "Basta-Ecke" eingefallen:

Wer Basisdemokratie fordert, wird (will) die Demokratie abschaffen.

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Baden-Württemberg: Änderung der LBO liegt auf Eis

H. Lamarr @, München, Samstag, 12.05.2012, 11:55 (vor 4597 Tagen) @ H. Lamarr

Im gestern veröffentlichten Koalitionsvetrag der neuen rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet sich folgende Passage:

Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen.

1 Jahr später.

Nach wie vor gilt die am 29. Oktober 2003 in der Landesbauordnung (LBO) von BW eingeflossene Genehmigungsfreistellung von Mobilfunk-Sendeanlagen unter 10 Meter Bauhöhe (PDF, 7 Seiten). Rot-Grün scheint es mit der Umsetzung dieses Wahlversprechens nicht sonderlich eilig zu haben. Nungut, es bleiben von fünf Jahren ja noch vier Zeit, das Vorhaben anzugehen.

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Baden-Württemberg: LBO erfindet Rad neu

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.10.2014, 14:41 (vor 3699 Tagen) @ H. Lamarr

Im gestern veröffentlichten Koalitionsvetrag der neuen rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet sich folgende Passage:

Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen.

3 ½ Jahre später:

Langsam wird deutlich, was von dem Versprechen der einen in Stuttgart zum Leidwesen der anderen in Stuttgart übrig geblieben ist:

Seit gut einem Jahr brüten die Koalitionäre in Baden-Württemberg über einen im Juli 2013 vorgelegten Gesetzesentwurf, der die Landesbauordnung im Ländle novellieren soll. Wer meint, jetzt noch schnell seinen Senf dazu beibringen zu können, kann das Senfglas zu lassen, die Einspruchsfrist gegen den Entwurf endete am 11. Oktober 2013.

Von dem Koalitionsversprechen ist im Gesetzesentwurf nicht mehr allzu viel übrig geblieben:

Unter Nummer 5 Buchstabe c) wird die baurechtliche Verfahrensfreiheit kleinerer Mobilfunkantennen bis 10 m Höhe [sik!] nur noch mit der Maßgabe gewährt, dass die Errichtung mindestens acht Wochen vorher vom Bauherrn bei der Gemeinde angezeigt wird. Damit soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden, die Einwohner/-innen rechtzeitig von der Errichtung zu unterrichten und damit ihrer Informationspflicht nach der Gemeindeordnung zu genügen.

Meine Meinung: Ob es bei dieser Regelung bleibt ist derzeit offen. Und warum es sie überhaupt gibt ist mir in keiner Weise klar, denn was da geregelt wird ist bereits seit 2001 mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber geregelt, die u.a. besagt: Kommunikation und Partizipation der Kommunen bei der Standortfindung. Seit 2001 wird damit etwas praktiziert, was im Ländle vielleicht in ein oder zwei Jahren so neu geregelt wird, wie die Neuerfindung des Rades.

Für die kommerziell interessierten Angstschürer unter den Mobilfunkgegnern ist der Gesetzesentwurf ein Erfolg. Denn diese Leute sind nicht wirklich an einer Genehmigungspflicht für Masten unter 10 Meter Baulänge interessiert, sondern am öffentlichem Rumoren, das i.a. nach Bekanntwerden von Bauanträgen in der Bevölkerung entsteht. Denn irgendeinen packt in aller Regel immer die Angst und dieser eine trommelt eine Bürgerinitiative zusammen die dann den Weg geht, wie ihn Anti-Mobilfunk-BIs seit 15 Jahren vorhersehbar gehen. Für Geschäftemacher ist diese LBO-Novelle (Nummer 5 Buchstabe c) daher eine willkommene Gelegenheit zum Geschäfte machen, indem verunsicherten Gemeinderäten wertlose Standortkonzepte angedreht und verängstigten Bürgern überflüssige Beratungen, Messungen und Abschirmungen verkauft werden.

Einen objektiv erkennbaren Nutzen, "Einwohner/-innen rechtzeitig von der Errichtung zu unterrichten" kann ich nicht erkennen, denn was nach der Unterrichtung passiert ist bekannt und berechenbar. Aus meiner Sicht ist der vermeintliche Fortschritt in der LBO keiner, denn unterm Strich ändert diese Regelung Nichts, sie kostet nur jede Menge Adrenalin, ruft unqualifizierte Wichtigtuer auf den Plan und kostet dem Steuerzahler einen Haufen Geld ohne erkennbaren Gegenwert für die Allgemeinheit.

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Baden-Württemberg: Vereine schweigen zur LBO-Novelle

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.10.2014, 15:10 (vor 3699 Tagen) @ H. Lamarr

Für die kommerziell interessierten Angstschürer unter den Mobilfunkgegnern ist der Gesetzesentwurf ein Erfolg.

Normalerweise müssten die Anti-Mobilfunk-Vereine gegen die marginale Änderung der baden-württembergische Landesbauordnung Sturm laufen und darauf bestehen, dass die Koalitionsvereinbarung mit einer Genehmigungspflicht für Sendemasten unter 10 Meter Baulänge eingeführt wird.

Doch es passierte - nichts. Die Anti-Mobilfunk-Vereine schweigen, keiner meldet sich auf dem Portal zur Novellierung der LBO mit einem Kommentar öffentlich zu Wort. Auch eine Suche bei Diagnose-Funk bestätigt: Dort gibt es keinerlei Protest gegen die geplante Novelle, obwohl im Koalitionsvertrag den Bürgern doch etwas ganz anderes versprochen wurde und der kleine Verein alles daran setzt, von der großen Politik endlich wahrgenommen zu werden.

Offensichtlich ist man in Kreisen organisierter Mobilfunkgegner mit dem Erreichten zufrieden. Was mich wiederum in meiner Einschätzung bestärkt, Anti-Mobilfunk-Vereine wie Diagnose-Funk vertreten nur vordergründig die Interessen verängstigter Bürger, hintergründig ist ihr wahres Ziel, die Ertragslage von Geschäftemachern langfristig zu sichern.

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Schweigen, Novellierung, Anti-Mobilfunk-Verein

Baden-Württemberg: kurze Masten bleiben verfahrensfrei

H. Lamarr @, München, Montag, 27.04.2015, 23:03 (vor 3516 Tagen) @ H. Lamarr

Seit gut einem Jahr brüten die Koalitionäre in Baden-Württemberg über einen im Juli 2013 vorgelegten Gesetzesentwurf, der die Landesbauordnung im Ländle novellieren soll. Wer meint, jetzt noch schnell seinen Senf dazu beibringen zu können, kann das Senfglas zu lassen, die Einspruchsfrist gegen den Entwurf endete am 11. Oktober 2013.

Von dem Koalitionsversprechen ist im Gesetzesentwurf nicht mehr allzu viel übrig geblieben:

Unter Nummer 5 Buchstabe c) wird die baurechtliche Verfahrensfreiheit kleinerer Mobilfunkantennen bis 10 m Höhe [sik!] nur noch mit der Maßgabe gewährt, dass die Errichtung mindestens acht Wochen vorher vom Bauherrn bei der Gemeinde angezeigt wird. Damit soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden, die Einwohner/-innen rechtzeitig von der Errichtung zu unterrichten und damit ihrer Informationspflicht nach der Gemeindeordnung zu genügen.

Im Novemver 2014 wurde vom baden-württembergischen Landtag die Novelle der LBO verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf hat sich nichts mehr geändert, das heißt, kurze Masten bis 10 Meter Bauhöhe bleiben verfahrensfrei, vorausgesetzt, die Errichtung wird mindestens acht Wochen vorher vom Bauherrn bei der Gemeinde angezeigt.

Niedergeschlagen hat sich diese neue Regelung im Anhang zu § 50 Abs. 1 der LBO (Verfahrensfreie Vorhaben). Dort heißt es jetzt unter 5 c:

Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird

Damit ist auch der letzte offene Punkt aus dem Koalitionsvertrag (siehe Startposting) erledigt. Mobilfunkgegner hatten sich sicherlich mehr versprochen.

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Landtag, Baurecht, Baden-Württemberg

Baden-Württemberg: DiagnoseFunk und BUND erreichen nichts

Trebron, Dienstag, 28.04.2015, 11:36 (vor 3516 Tagen) @ H. Lamarr

Mit Interesse habe ich den ganzen, vor vier Jahren gestarteten Thread nachgelesen.
Sehe ich das richtig? Von den 16 im Jahre 2011 vorgetragenen Forderungen der Mobilfunk-Gegner
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=46858
ist also jetzt, knapp ein Jahr vor der nächsten Wahl in BW, einfach nichts umgesetzt worden? Und es wird auch nichts mehr kommen …
Da sind diese Herren:
Jürgen Groschupp, Vorstandsmitglied Diagnose-Funk e.V.
Jörn Gutbier, Stadtrat GRÜNE Herrenberg, Mitglied im AK-Immissionsschutz des BUND

wohl als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.
Politik ist, auch unter Grün-Rot, die Kunst des Machbaren.
Positiv: Der grüne MP und sein Kabinett sind nicht die Befehlsempfänger vom DiagnoseFunk und BUND … Und sie reiten ungern Pferde, die schon tot sind.

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Erfolglos

Baden-Württemberg: Vorstoß Grenzwertsenkung, erledigt

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.10.2014, 15:20 (vor 3699 Tagen) @ H. Lamarr

Im gestern veröffentlichten Koalitionsvetrag der neuen rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet sich folgende Passage:

[...] Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen.

Diesen Punkt können die Koalitionäre als erledigt abhaken. Der Einsatz fand im April 2013 im Bundesrat statt, der Vorschlag einer Grenzwertsenkung wurde ein Opfer vernünftiger Bundesräte - und deshalb mehrheitlich abgelehnt.

Bleibt noch die Genehmigungspflicht für kurze Masten.

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