Zensur im hese-Forum (I) (Allgemein)

RDW ⌂ @, Montag, 27.09.2010, 21:05 (vor 5183 Tagen) @ H. Lamarr

Die Protagonisten stehen schließlich objektiv mit leeren Händen da und haben diese nach den ersten Lockbewegungen allenfalls zur Annahme von Spenden und Rechnungsbeträgen diverser Art geöffnet.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, ob das Werbeverbot für Ärzte noch gilt. Tatsache ist jedenfalls, dass Dr. zum Winkel die angebotene Gelegenheit genutzt hat, auf seine Website zu verlinken. EMF-Kranke und solche die es werden möchten bekommen also den direkten Kontakt, wo sie sich vom erfahrenen Experten auf Melatonin "prüfen" lassen können. Jetzt noch die Zusage, geschäftsschädigende Kommentare weg zu moderieren, und fertig wäre das Geschäftsmodell, das so gar nicht zu den veröffentlichten Forenregeln passen mag. Damit die Gleichung dennoch aufgeht, muss das Geschäftsmodell im blinden Fleck der Moderation ablaufen. Und schon passt es wieder.

Siehe hier: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=30534
Lesenswert auch das: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/internetpraesentation.pdf

Im Merkblatt ist besonders merkenswert der Abschnitt III "Unzulässige Darstellungen"
Man vergleiche diese unzulässigen Darstellungen mit dem, was gewisse Mediziner insgesamt so treiben, wenn auch nicht direkt auf ihrer Internetpräsenz. Und dann kann man sich fragen, ob sie sich mit ihrer Berufsethik nicht genau so weit vor der eines vertrauenwürdigen Arztes entfernt haben wie mit ihren Darstellungen von der Zulässigkeit. Nur gibt es dafür keinen Paragraphen, leider.

RDW


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