Entscheidung im Rechtstreit Adlkofer vs. IZgMF (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 23.08.2010, 17:15 (vor 5216 Tagen) @ H. Lamarr

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KO-Ini) hat heute das Urteil im Rechtsstreit Schall ./. Prof. Adelkofer in einem 12-seitigen PDF veröffentlicht. Das Urteil nimmt drei Seiten in Anspruch, der Rest sind Interpretationen und Unterstellungen der KO-Ini, die, da bin ich mir sicher, Folgen haben werden.

[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Entwertung, Geltungsdrang, Feindbild, Moral, Ko-Ini, Reflex-Koordinator, Unterlassungserklärung, Schmierfink, Taschenspielertrick, Cyber-Mobbing, Verbotsbehauptung, Deutungshoheit, Prozess, Goethe-Experte, Paradox, Zweckentfremdung, Klageverfahren


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum