Grenzwert: Warum wird er eigentlich nicht einfach gesenkt? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 15.12.2009, 02:11 (vor 5476 Tagen)

Es passierte mir vor ein paar Tagen bei einer Telefonberatung. Eine frischgebackene Sendemastengegnerin brachte mich mit der Frage aus dem Tritt:

Wieso wird bei uns eigentlich der Grenzwert nicht einfach auf 6 V/m gesenkt?

Natürlich kenne ich ein paar Argumente, die gegen eine Grenzwertsenkung auf den Schweizer Anlagewert sprechen, etwa deshalb, weil es keinen objektiven Grund für eine Grenzwertsenkung gibt und es aus Gründen der Planungssicherheit nicht zu einer Ziehung der Grenzwerte kommen darf.

Glücklich machen mich solche wenig überzeugenden Antworten aber nicht. Und mMn sind sie deshalb wenig überzeugend, weil da etwas nicht zusammen passt.

Ein Grenzwert von z.B. 10 W/m² für UMTS bedeutet, dass am äußeren Rand der Sicherheitszone eines UMTS-Senders im theoretisch ungünstigsten Fall (Volllast, alle Nachbarsender ebenfalls auf Volllast, Pfingsten fällt auf Weihnachten) eine Leistungsflussdichte von 10 W/m² auftritt. Nehmen wir an, die Sicherheitszone umfasst horizontal 6 Meter, vertikal 2 Meter und die Antennen befinden sich auf einem 30 Meter hohen frei am Waldrand stehenden Masten, dann könnte der Betreiber die Sendeleistung munter rauf- oder runterfahren, kaum jemand würde sich daran stören, weil sich eben kein Mensch dauerhaft am Rand der Sicherheitszone aufhalten kann und dort die vollen 10 W/m² abkriegt. Ein solcher Standort ist völlig unkritisch - im Vergleich zur nächsten Szene.

Szenenwechsel, die UMTS-Antenne soll sich jetzt auf irgendeinem Hausdach befinden, in 6 Meter Entfernung befinde sich im Hauptstrahl eine begehbare Dachterrasse mit Sonnenliegen. Nominell ist so ein Standort zulässig, da Menschen auf den Sonnenliegen höchstens 10 W/m² abkriegen und deswegen auch nicht schneller bräunen als ohne die Funkwellen. Und ein Betreiber rechtfertigt den hohen Wert z.B. damit, dass er in 300 Meter noch gerade so eine Tiefgarage versorgen könne, was er nach einer Grenzwertsenkung mit dem vorhandenen Sender natürlich nicht mehr könnte. Noch klar?

So, theoretisch mag dies alles richtig sein, die Realität aber sieht mMn anders aus. Denn mir ist kein einziger Fall bekannt, wo Menschen dauerhaft auch nur ansatzweise Funkfeldern in grenzwertigem Ausmaß ausgesetzt sind. Stattdessen hört und liest man nahezu ausnahmslos von drastisch niedrigeren Werten weit unterhalb von 10 mW/m², denen Anwohner von Sendeanlagen im ungünstigsten Fall ausgesetzt sind.

Sollte dies wirklich zutreffen, dann könnte die Politik z.B. eine Grenzwertsenkung auf 6 V/m (95 mW/m²) durchsetzen, ohne dass ein Betreiber irgendetwas an seinem Netz ändern müsste. Ändern müsste ein Betreiber dann nur dort, wo z.B. auf Sonnenterrassen mehr wie 95 mW/m² erreicht werden.

Wo aber ist das? Mir sind nur zwei Fälle mit wirklich hoher Belastung geläufig: Familie Kind mit maximal 70 mW/m² (UMTS, hochgerechnet auf Volllast von einem Baubiologen) und Familie Kampschulte mit 0,7 bis 244 mW/m² (GSM/UMTS gemessen vom TÜV und von M. Wuschek, Werte vermutlich ebenfalls hochgerechnet auf Volllast). Aus dieser eingeengten Sicht heraus müsste also nur ein einziger Standort verändert werden, nämlich der vor Kampschultes Wohnzimmer, um in Deutschland einen Grenzwert von 6 V/m einführen zu können! Das wäre doch ein Klacks und kein vernünftiger Grund gegen eine Grenzwertsenkung.

Vermutlich gibt es jedoch noch andere Stellen in der Republik, an denen Menschen ständig mit mehr als 6 V/m befeldet werden. Menschen die keine Sendemastengegner sind und die sich deshalb in der Szene nicht melden. Es wäre mMn aber hochinteressant zu wissen, wieviele solcher Stellen es denn tatsächlich gibt und wie es den Leuten, die dort wohnen oder arbeiten, gesundheitlich geht. Soviel ich weiß gibt es keine Untersuchung, die sich gezielt um die statistische Erfassung besonders stark exponierter Immissionsorte (>95 mW/m²) kümmert und den Gesundheitszustand dort lebender Menschen nach Auffälligkeiten hin prüft. Das Ergebnis könnte, müsste aber nicht den Sendemastengegnern Recht geben, es könnte ebenso gut sein, dass die vermeintlich stark "Gegrillten" keineswegs kränker sind als schwach "gegrillte" Nachbarn. Gemäß der von "Doris" hier verlinkten Studie von P. Frei (Seite 11) dürfte die Anzahl >6-V/m-Belasteter freilich außerordentlich gering sein.

Vor Jahren hatten wir einmal versucht, eine Liste der Top 10 oder Top 100 Feldbelasteten in Deutschland zusammen zu stellen. Der Versuch wurde aufgegeben, die Bereitschaft Werte zu melden war so gering, dass wir noch nicht einmal zehn sauber dokumentierte Fälle zusammen bekommen haben. Irgendwelchen Hausnummernwerten dubioser Herkunft und Entstehung wollten wir keine Bühne geben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Hauptstrahl, Grenzwertsenkung, Immission, Wuschek, Anlagengrenzwert, Grenzwertdiskussion

Grenzwert: Warum wird er eigentlich nicht einfach gesenkt?

kritiker, Dienstag, 15.12.2009, 06:37 (vor 5476 Tagen) @ H. Lamarr

Klar: Warum auch nicht?! Eröffnen wir den Basar! Lassen's uns feilschen: Warum 6 V/m? Nehmen wir doch 5, das klingt runder und dürfte nach Ihrer Argumentation kein Problem für die Betreiber sein. Oder gleich 1 V/m, wenn schon, dann richtig - kann doch nicht so schwer sein.

In der Schweiz geht's doch auch und in Brüssel und beinah in Liechtenstein und bald in Frankreich.

Und überhaupt: Warum nur beim Mobilfunk? Lasst uns froh und senkfreudig sein: Warum nicht auch für Hochspannungsleitungen und Mikrowellenherde und noch für Taschenlampenbatterien.

Jetzt mal im Ernst: Ich komme noch aus der Zeit, wo man jeder staatlichen Vorschrift skeptisch gegenüber stand und fragte: Warum eigentlich überhaupt? Und wozu? Und warum so und nicht anders?

Grenzwert: Warum wird er eigentlich nicht einfach gesenkt?

michael, Dienstag, 15.12.2009, 07:44 (vor 5476 Tagen) @ H. Lamarr

Sie wollen mehr hohe Werte?
Einfach mal bei der Seite ohne "g" vorbeischauen.

MP2.2 Reichenturm Bautzen 60 m Abstand 69,41 mW/m²

MP 10.1 Limbach Oberfrohna 3. OG 30/60 m Abstand 262,7 mW/m²

Grenzwertspirale

Alexander Lerchl @, Dienstag, 15.12.2009, 09:31 (vor 5476 Tagen) @ H. Lamarr

Sollte dies wirklich zutreffen, dann könnte die Politik z.B. eine Grenzwertsenkung auf 6 V/m (95 mW/m²) durchsetzen, ohne dass ein Betreiber irgendetwas an seinem Netz ändern müsste. Ändern müsste ein Betreiber dann nur dort, wo z.B. auf Sonnenterrassen mehr wie 95 mW/m² erreicht werden.

Dazu ist meiner Meinung nach zu sagen:

1. Es gibt keine reproduzierte Studie, die auf Gefährdungen oder gar Schädigungen durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks schließen lassen. Das haben bislang alle nationalen und internationalen Programme belegt. Die Empfehlungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden und Organisationen sind diesbezüglich eindeutig, zuletzt die der nordeuropäischen Länder, die keinen Anlass zu einer Senkung der Grenzwerte sehen. Dass es dennoch Empfehlungen zum vorsorglichen Umgang mit Mobilfunk gibt, hat nur mit dem Gebrauch von Handys zu tun, und das auch nur deswegen, weil die Technologie vergleichsweise jung ist und Langzeitschäden (noch) nicht sicher ausgeschlossen werden können. Einen wissenschaftlichen Grund für eine Senkung der Grenzwerte für Felder von Basisstationen gibt es schlicht nicht.

2. Eine Senkung der Grenzwerte hat nicht den Effekt, die Bevölkerung zu beruhigen, sondern ganz im Gegenteil. Zitat aus diesem Dokument: "Als eher "negative" Beispiele für den Verlauf nationaler EMVU-Debatten müssen die Schweiz, Österreich und insbesondere Italien gelten. Die politisch-normative Einführung von "Vorsorge-Grenzwerten", die z. T. weit unterhalb der ICNIRP-Werte liegen, haben zu einer gravierenden Verschärfung der öffentlichen Auseinandersetzung geführt. Die um den Faktor Zehn niedrigeren Schweizer Grenzwerte, das "Salzburger Milliwatt" und die unterschiedlichen regionalen Grenzwertfestlegungen in Italien haben die Bevölkerung tief verunsichert und das Protestpotenzial anwachsen lassen. Immer neue Rufe nach Grenzwertsenkungen gehören zum Forderungskatalog der meisten Bürgerinitiativen und sind inzwischen in eine "Grenzwertspirale" gemündet. "Vorsorge-Grenzwerte", die nicht auf wissenschaftlich begründeten Zusammenhängen beruhen, werden von der Bevölkerung richtigerweise als Ergebnis politischer Aushandlungsprozesse angesehen und unterliegen dementsprechend kontinuierlichen Forderungen nach weiterer Absenkung."

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Untersuchung dazu

cassandra, Dienstag, 15.12.2009, 09:45 (vor 5476 Tagen) @ Alexander Lerchl

Zur Frage der Grenzwertausschöpfung gibt es vom IZMF eine Broschüre für Bayern. Die höchste aufgetretene Grenzwertausschöpfung lag bei knapp 30% (el. Feldstärke).

Untersuchung dazu

Alexander Lerchl @, Dienstag, 15.12.2009, 11:30 (vor 5476 Tagen) @ cassandra

Zur Frage der Grenzwertausschöpfung gibt es vom IZMF eine Broschüre für Bayern. Die höchste aufgetretene Grenzwertausschöpfung lag bei knapp 30% (el. Feldstärke).

... und das entspricht 7,78 % des Grenzwertes der Leistungsflussdichte. Es wurden knapp 1900 Messpunkte ausgewertet.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Grenzwert: Warum wird er eigentlich nicht einfach gesenkt?

Ex-Mobilfunker, Dienstag, 15.12.2009, 13:15 (vor 5476 Tagen) @ H. Lamarr

Was bei der Diskussion um den Schweizer Grenzwert immer wieder vergessen wird, ist folgende Tatsache:

Der Schweizer Grenzwert ist dort gültig für jede einzelne Basisstation. In Deutschland ist dem nicht so!

Wir alle kennen die Hochhäuser, auf denen sich die Masten nur so tummeln. In Deutschland dürfen solche "Rudelbildungen" zusammen den Grenzwert nicht überschreiten..., also der Standort an sich. In der Schweiz ist dem nicht so. So kann es durchaus vorkommen, daß von den Netzbetreibern gemeinsam genutzte Standorte in der Schweiz den Schweizer Grenzwert übertreffen, weil dort nur pro Basisstation gerechnet wird. Ob das Herr Jakob weiß????

Schweizer Mogelpackung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 15.12.2009, 19:01 (vor 5475 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

In der Schweiz ist dem nicht so. So kann es durchaus vorkommen, daß von den Netzbetreibern gemeinsam genutzte Standorte in der Schweiz den Schweizer Grenzwert übertreffen, weil dort nur pro Basisstation gerechnet wird. Ob das Herr Jakob weiß????

Sie meinen bestimmt nicht den Schweizer Grenzwert, denn der hat die ICNIRP-Weihen, sondern den Schweizer Anlagenwert von 6 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung (Omen). Wenn ich Sie richtig verstehe, deckelt also der ICNIRP-Wert allfällig geltende Omen-Werte, wenn an einem Standort ein ganzes Rudel von Antennen aufgestellt ist, die zwar einzeln alle unter 6 V/m bleiben, in Summe aber doch auf ICNIRP-Niveau steigen dürfen. Davon hat mWn Herrn Jakob noch nie etwas verlauten lassen, obwohl es ihm gut ins Konzept passen täte, denn er schimpft den Anlagenwert auch so schon als "Mogelpackung".

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Mogelpackung, Anlagenwert

Grenzwertspirale

KlaKla, Dienstag, 15.12.2009, 19:49 (vor 5475 Tagen) @ Alexander Lerchl
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 15.12.2009, 20:11

Immer neue Rufe nach Grenzwertsenkungen gehören zum Forderungskatalog der meisten Bürgerinitiativen und sind inzwischen in eine "Grenzwertspirale" gemündet. "Vorsorge-Grenzwerte", die nicht auf wissenschaftlich begründeten Zusammenhängen beruhen, werden von der Bevölkerung richtigerweise als Ergebnis politischer Aushandlungsprozesse angesehen und unterliegen dementsprechend kontinuierlichen Forderungen nach weiterer Absenkung."

Siehe ich ähnlich. Meiner Meinung nach ist eine Grenzwertsenkung bei Basisstationen eh nur eine politische Forderung von Parteien in der Opposition, die letzt endlich damit auf Stimmenfang aus sind.

Statt den Grenzwert für Basisstationen zu senken wäre ich eher für eine Senkung des SAR-Wertes für Handys (vom zulässigen Teilkörper SAR 2 W/kg auf 1 W/kg). Und da wird meinem Verständnis nach auch schon an den entsprechenden Schrauben gedreht ohne das ein Gesetzt dafür verabschiedet werden muss. Es gibt immer mehr Handys die mit einem niedrigen SAR-Wert auskommen. Der Kunde hat die Qual der Wahl.

Nach Erhebung des BfS 2008, bewegen sich die SAR-Werte der auf dem Markt befindlichen Handys zwischen 0,10 W/kg und 1,94 W/kg. 87 % der derzeitig auf dem deutschen Markt befindlichen Handys kommen mit einem SAR-Wert
< 1 W/kg aus.

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Meine Meinungsäußerung

Schweizer Mogelpackung - nicht ganz

RDW ⌂ @, Dienstag, 15.12.2009, 21:37 (vor 5475 Tagen) @ H. Lamarr

In der Schweiz ist dem nicht so. So kann es durchaus vorkommen, daß von den Netzbetreibern gemeinsam genutzte Standorte in der Schweiz den Schweizer Grenzwert übertreffen, weil dort nur pro Basisstation gerechnet wird. Ob das Herr Jakob weiß????

Sie meinen bestimmt nicht den Schweizer Grenzwert, denn der hat die ICNIRP-Weihen, sondern den Schweizer Anlagenwert von 6 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung (Omen). Wenn ich Sie richtig verstehe, deckelt also der ICNIRP-Wert allfällig geltende Omen-Werte, wenn an einem Standort ein ganzes Rudel von Antennen aufgestellt ist, die zwar einzeln alle unter 6 V/m bleiben, in Summe aber doch auf ICNIRP-Niveau steigen dürfen. Davon hat mWn Herrn Jakob noch nie etwas verlauten lassen, obwohl es ihm gut ins Konzept passen täte, denn er schimpft den Anlagenwert auch so schon als "Mogelpackung".

Ganz so ist es nicht.
Denn in der NISV von 1999 steht ganz klar:
"Als Anlage gelten alle Sendeantennen für die Funkdienste nach Ziffer 61, die auf demselben Mast angebracht sind oder die in einem engen räumlichen Zusammenhang, namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, stehen."

Und was ein "enger räunlicher Zusammenhang" ist, wurde danach ausführlich debattiert und schließlich 2008 in einer überarbeiteten Version genauer beschrieben.

Übrigens: Was Jakob schreibt, muss nichts mit dem zu tun haben, was er weiss, glaubt oder gar was der Wahrheit entspricht. Er passt seine Aussagen völlig losgelöst von den Fakten dem jeweiligen Zweck an, wie auch zu diesem Thema. So lautet seine Standardaussage dazu:

"Die auf 10% gesenkten Vorsorgewerte sind für die Mobilfunker völlig gratis zu haben. Die brauchen an Ihren Antennen in der Schweiz gegenüber den übrigen in Europa nicht ein Schräubchen zu ändern.
Denn die Gebäudehüllen aus Betondecken und Backsteinmauern dämpfen die Mobilfunkstrahlung automatisch auf das gewünschte Mass von 4V/m, 6V/m oder 5V/m ab."

Schreibt jedoch ein anderer, der ihm nicht passt, so etwas:
"... da die Belastung innerhalb von Gebäuden aus rein physikalischen Gründen ganz von selbst auf 10% zurückgeht...",

dann reagiert er patzig darauf:
"Genau solche dummen Sprüche eines dummen Augusts waren zu erwarten.
Löscht den Hauptsatz aus dem Zitat von mir und rechnet den staunenden Lesern dann vor, 10% von 1.46V/m wären 0.04V/m.
Nach 270m wird die Wohnung seitlich, und nicht mehr von oben durch eine Betondecke hindurch, angestrahlt. Somit fällt die Gebäudedämpfung bei offenem Fenster weg. Es kommt nur noch die Dämpfung aus den Senderichtungen zum tragen."

Also nichts mehr mit Backsteinwänden wie oben, sondern offenes Fenster. Und damit hat er sogar recht, denn das steht auch in der Messempfehlung der NISV:
"Es ist an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN, siehe Kapitel 3) zu messen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Innenräume. Falls die Fenster geöffnet werden können, ist bei offenen Fenstern zu messen."

In Jakobs Standardaussage ist davon natürlich keine Rede - ein Musterbeispiel verlogener Mobilfunkkritik.

RDW

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Gebäudedämpfung

Schweizer Mogelpackung - nicht ganz

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.12.2009, 00:19 (vor 5475 Tagen) @ RDW

In Jakobs Standardaussage ist davon natürlich keine Rede - ein Musterbeispiel verlogener Mobilfunkkritik.

Tja, hätte ich auch nicht gedacht, dass ich den Präsidenten mal in Schutz nehmen muss...

Aber: Als Jakob im Januar 2002 seinen Text gegen den Anlagenwert verfasste gab es allem Anschein nach die Messempfehlung der NISV noch gar nicht, deren PDF entstand jedenfalls erst Ende Oktober 2002.

Das ist ein großes Problem, dass veraltete Informationen im Internet taufrisch aussehen. Ein paar ganz "schlaue" Webmaster nutzen dieses Dauerbrezen-Phänomen auf höchst gemeine Weise, indem sie nämlich jegliche Datumsnennung bei ihren eingestellten Beiträgen vermeiden. Da wird auf infame Weise aus Alt mühelos Neu. Gigaherz verzichtet immerhin auf diesen miesen Trick, Altlasten sind dadurch wenigstens als solche erkennbar und mit Vorbehalt zu verwerten. Auch das IZgMF hat viele Altlasten, die wir heute so nicht mehr bringen würden. Eine ständige Pflege (Bereinigung) der gesamten Webpräsenz halte ich jedoch für unzumutbar, Zeitungen sammeln eine Auflage ja auch nicht ein, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass der eine oder andere Beitrag Stuss gewesen war.

Ich denke ich werde das Problem mit einem Hinweis im Impressum lösen, dass z.B. Beiträge vor 2006 nicht den heutigen Standpunkt des IZgMF widerspiegeln und deshalb mit einem gewissen Vorbehalt zu sehen sind. Da diese Altlasten den Wandel des IZgMF von Sendemastengegnern zu Mobilfunkkritikern II. Generation belegen, will ich sie auch nicht einfach löschen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Grenzwerte - politischer und technischer Aspekt

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.12.2009, 01:15 (vor 5475 Tagen) @ Alexander Lerchl

Offenkundig hat die Grenzwertfrage eine technische und eine politische Dimension, die beide nicht vermengt werden dürfen.

Technisch scheint in Deutschland eine Grenzwertsenkung auf 6 V/m ohne nennenswerte Qualitätseinbußen bei den Datenraten, ohne eigens dafür erforderliche Netzverdichtung und ohne größere Umbauten an den vorhandenen Netzen möglich zu sein. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass in den vergangenen Jahren z.B. aus Kapazitätsgründen sowieso schon eine stetige Netzverdichtung stattfand, die "nebenbei" zu einer allgemeinen Verringerung der Immissionen geführt hat.

Im Klartext heißt dies: Würde morgen in Deutschland der Grenzwert auf 6 V/m gesenkt, liefe alles weitgehend genau so weiter wie heute mit 60 V/m.

So eine Grenzwertsenkung wäre damit faktisch ohne jede Auswirkung!

Es ist also völlig wurscht, ob wir eine Grenzwertsenkung von 60 V/m auf 6 V/m bekommen oder nicht. Dies wäre in etwa so, als ob in einer Stadt mit verwinkelten engen Gassen, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zuließen, die Geschwindigkeitsbegrenzung von (fiktiven) 80 km/h auf 50 km/h herabgesetzt würde.

Die Politik wäre daher in der Tat schlecht beraten, wenn Sie mit einer Grenzwertsenkung auf Schweizer Anlagenwerte von 6 V/m nur eine Luftnummer bezüglich geringere Funkfeldimmission der Bevölkerung hinlegt, zugleich damit aber die beschriebene Grenzwertspirale in Gang setzt.

Da nicht einzusehen ist, dass Brüsseler, Wallonen, Liechtensteiner und z.B. Luxemburger auf EMF empfindlicher reagieren als andere Menschen in Europa, wird es wohl doch einmal Sache der EU sein, einen europaweit verbindlichen Grenzwert für ihre Mitgliedsstaaten zu empfehlen. Dies wäre mMn eine günstige Gelegenheit, die Grenzwertspirale per Order de EU-Mufti auzutricksen und sich auf vermeintlich bürgenahe 6 V/m herabzulassen, wohl wissend, dass eine solche Senkung nur dem Ablassen überschüssig gewordener Reserven gleichkommt. Warum eigentlich nicht? Es gäbe nur Gewinner. Und wenn wir noch ein paar Jahre warten, dann haben sich Netze und rauscharme HF-Stufen so weiterentwickelt, dass wohl auch die ersehnten 0,6 V/m in Reichweite liegen werden.

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Politik, Grenzwert, Demokratie, Immission

Braver Jakob, böser Jakob

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.12.2009, 02:40 (vor 5475 Tagen) @ H. Lamarr

Tja, hätte ich auch nicht gedacht, dass ich den Präsidenten mal in Schutz nehmen muss...

... und ich muss es auch sogleich bereuen.

Das ist passiert: In seinem Forum schreibt Herr Jakob:

Lutz Jäncke, Professor für Neuropsychologie an der UNI Zürich bezeichnet die Aktivitäten von Frick und Lerchl öffentlich als Voodoozauber und Kaffeesatzlesen.
Siehe www.gigaherz.ch/1513

Und dies ist nun tatsächlich eine unverschämte Lüge. Jakob legt Jäncke eine Behauptung in den Mund, die dieser überhaupt nicht gemacht hat. Eher das Gegenteil ist zutreffend, wie sich jeder selbst anhand des NZZ-Online-Artikels von Jäncke ein Bild machen kann. Die relevante Passage dort lautet:

Die Autoren dieser Publikation sprechen sogar von Voodoo-Korrelationen (Schein-Korrelationen), was als Kritik eigentlich die Höchststrafe für einen seriösen Wissenschafter ist.

Mittlerweile mussten die Autoren den Begriff Voodoo-Korrelation aus dem Artikel streichen, weil den Herausgebern der Zeitschrift die ganze Diskussion zu unsachlich wurde.

Der Wahrheitsgehalt von Jakobs frecher Behauptung erreicht, wie leicht zu erkennen ist, 0,00 Prozent.

Jakob meint ja, die Geschichte würde ihm posthum einst Recht geben. Ich meine da irrt er sich. Dafür bewirkt er schon zu Lebzeiten ein derartiges Kopfschütteln, dass alle, die mit ihm zu tun haben, mit Sicherheit nicht unter Nackenverspannungen leiden. Insofern ist er als orthopädischer Fernheiler ein Gewinn, als Mobilfunkkritiker ist er nicht mehr ernst zu nehmen.

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Schweizer Mogelpackung - nicht ganz

Ditche, Mittwoch, 16.12.2009, 05:06 (vor 5475 Tagen) @ H. Lamarr

Ich denke ich werde das Problem mit einem Hinweis im Impressum lösen, dass z.B. Beiträge vor 2006 nicht den heutigen Standpunkt des IZgMF widerspiegeln und deshalb mit einem gewissen Vorbehalt zu sehen sind.

Eine gute Idee.

Da diese Altlasten den Wandel des IZgMF von Sendemastengegnern zu Mobilfunkkritikern II. Generation belegen, will ich sie auch nicht einfach löschen.

Falls Sie, spatenpauli, auch nur den "tuhenden Hauch einer einfach löschen Lösung vetiefen wollten", dazu sage Ich, ich wäre hier schneller verschwunden als der Schall...


Allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht,

Ditche, alias (Ex-)Thomas

Bis dahin...

Grenzwerte - politischer und technischer Aspekt

cassandra, Mittwoch, 16.12.2009, 09:46 (vor 5475 Tagen) @ H. Lamarr

So eine Grenzwertsenkung wäre damit faktisch ohne jede Auswirkung!

So würde ich das nicht sehen. Eine willkürliche Grenzwertsenkung wäre in erster Linie eine ABM-Massnahme. Die BNetzA müsste sämtliche Standortbescheinigungen neu ausstellen. Wer zahlt das eigentlich? Der Betreiber? Sehe ich eigentlich nicht ein. Der Steuerzahler? Sehe ich irgendwie auch nicht ein. Denn schliesslich sind es Kosten, die nur deswegen anfallen, weil einige besonders laut schreien.

Und was machen wir mit dem Rundfunk? Darf der seine 28-40 V/m behalten oder werden die auch auf 3-4 V/m gesenkt? Wie sieht's mit dem Bereich der Reizwirkungen aus? Werden die Grenzwerte auch bei LW/MW/KW gesenkt? Und bei den Feldern der Energieversorgung?

wird es wohl doch einmal Sache der EU sein, einen europaweit verbindlichen Grenzwert für ihre Mitgliedsstaaten zu empfehlen

Naja, die EU-Ratsempfehlung für Grenzwerte gibt es ja schon ein paar Jährchen.

Man sollte sich bei der Diskussion um Grenzwerte immer vor Augen haben, dass sich die EMF-Grenzwerte - durchaus abweichend von anderen Branchen - nicht am technisch Möglichen orientieren, sondern am Gesundheitsschutz. Solange die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte ausreicht, gibt es keine Veranlassung, sie zu senken. Im Gegenteil: man suggeriert damit automatisch, das bisherige Schutzniveau sei "irgendwie wohl doch nicht so recht" ausreichend gewesen.

Grenzwerte - politischer und technischer Aspekt

KlaKla, Mittwoch, 16.12.2009, 10:12 (vor 5475 Tagen) @ cassandra

Man sollte sich bei der Diskussion um Grenzwerte immer vor Augen haben, dass sich die EMF-Grenzwerte - durchaus abweichend von anderen Branchen - nicht am technisch Möglichen orientieren, sondern am Gesundheitsschutz. Solange die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte ausreicht, gibt es keine Veranlassung, sie zu senken. Im Gegenteil: man suggeriert damit automatisch, das bisherige Schutzniveau sei "irgendwie wohl doch nicht so recht" ausreichend gewesen.

Demnach müsste es heißen, nach heutigem Kenntnisstand ...

Wer sich dennoch bedroht fühl kann entsprechende Vorkehrungen treffen. Es gibt viele Empfehlungen aber man sollte genau hinschauen wer der Verfasser der Empfehlung ist.

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