Lebhafte Diskussionen über neue Ergebnisse zur Funkbelastung (Allgemein)
Es gibt zwar Zehntausende Studien über Schäden durch Funkstrahlung. Sie wurden aber fast alle in Tierversuchen oder an Zellkulturen durchgeführt. Umso wichtiger ist eine Langzeitstudie in der Nähe eines Mobilfunkmastes, an deren Organisation und Koordination auch Mitglieder des BAK Mobilfunk beteiligt waren. Eines der Resultate wurde inzwischen in einer hochkarätigen wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht (www.t1p.de/u780z). Das führte natürlich auch im BAK Mobilfunk und unter weiteren Mitgliedern der ÖDP zu lebhaften Diskussionen.
Für die Studie wurde ein Verfahren genutzt, das für die Untersuchung von Unfällen mit radioaktiver Strahlung zum Standard geworden ist: Es wurden zwei Dörfer ausgewählt, die sich in der Bevölkerungsstruktur und in der Umwelt sehr ähnlich waren. Der einzige wesentliche Unterschied war, dass in einem der Dörfer ein Mobilfunkmast stand, im anderen nicht. In den beiden Dörfern wurde jeweils eine Gruppe von Freiwilligen gebildet, die sich weder in der Altersstruktur noch in der Verteilung der Geschlechter, im Lebensstil, hinsichtlich der Arbeit, im Fleischkonsum, in der medizinischen Vorgeschichte usw. unterschieden. Beim Vergleich der beiden Gruppen wurden also dieselben Kriterien angewendet wie bei den Untersuchungen zur Radioaktivität.
Das überraschende Ergebnis: Obwohl die Sender auf dem Mast in dem einen Dorf nicht besonders stark strahlten, hatten dessen Bewohner deutlich mehr Chromosomenschäden als die Bewohner des anderen Dorfes. Der Unterschied war hoch signifikant. Chromosomenschäden können Krankheiten auslösen, u. a. Krebs und Missbildungen.
Dieses Ergebnis reiht sich in mindestens ein Dutzend anderer Untersuchungen ein, in denen DNA- Schäden durch Funkstrahlung beobachtet wurden. Auch die dadurch erzeugten Missbildungen und Krebserkrankungen wurden durch Beobachtungen an Tieren dokumentiert. Im Gegensatz dazu wurden aber bei uns nicht kurzzeitige starke Bestrahlungen in einem Labor durchgeführt, sondern die Wirkung einer üblichen Mobilfunkstation über lange Zeit dokumentiert.
Bei Unfällen mit Radioaktivität zählt man die Chromosomenschäden, um daraus die Strahlendosis zu ermitteln, die die betroffene Person abbekommen hat. So kann ein Gericht entscheiden, wie groß der Schaden ist und ob eine Entschädigung gezahlt werden muss. In unserem Fall ergibt dieselbe Berechnung, dass eine radioaktive Strahlung mindestens sieben Mal so hoch wie der gültige Grenzwert (1 mSv/a) sein müsste, um die von uns beobachteten Chromosomenschäden zu verursachen. Würde es sich also um eine radioaktive Quelle und nicht um einen Mobilfunkmast handeln, müsste diese sofort stillgelegt werden.
Quelle: ÖkologiePolitik, Journal der Ökologisch-Demokratischen Partei Deutschlands, Ausgabe 200 vom September 2025, Seite 43
Autor: Ein Autor wird auf Seite 43 nicht genannt. Gemäß Impressum hat an Ausgabe 200 u.a. die Architektin Marion Schmidt mitgewirkt. Mutmaßlich ist sie die Verfasserin des Textes, denn bis August 2025 war Schmidt Vorsitzende des Bundesarbeitskreises (BAK) Mobilfunk der ÖDP.
Hinweis der Redaktion: Die Meinung der Autoren und Interviewpartner ist nicht automatisch die Meinung der ÖkologiePolitik oder der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Die Veröffentlichung dient der innerparteilichen Information und der politischen Willensbildung.