Urteil im Fall Murray vs. Motorola: DCCA weist Petition ab (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.08.2025, 16:43 (vor 7 Tagen) @ H. Lamarr

Alle 13 Beschwerdeführer (Agro, Bocook, Brown, Cochran, Keller, Kidd, Marks, Murray, Noroski, Prischman, Schofield, Schwamb, Solomon) haben am 29. Juli 2025 am Berufungsgericht (DCCA) eine Petition eingereicht ...

Am 21. August 2025 teilte das Berufungsgericht mit: "Ordered that appellants' petition for rehearing/rehearing en banc is denied."

Das Gericht lehnt es mit diesen dürren Worten ab, der Petition der Kläger Folge zu leisten und das eigene Urteil vom 17. Juli 2025 noch einmal zu überprüfen – weder in kleiner Besetzung noch mit voll besetzter Kammer. Damit ist das Urteil des DCCA auf Ebene dieses Gerichts endgültig.

Letzte Chance für die Kläger: Sie können nur noch versuchen, beim U.S. Supreme Court eine Petition for Writ of Certiorari einzureichen (d. h. das höchste Gericht um Annahme des Falls bitten). Das ist ein Ermessensentscheid – der Supreme Court kann den Fall annehmen, muss es aber nicht. ChatGPT zufolge werden pro Jahr beim Supreme Court rund 7000 bis 8000 derartige Petitionen eingereicht. Davon werden im Schnitt nur 60 bis 80 Fälle zur mündlichen Verhandlung angenommen. Das entspricht einer Annahmequote von höchstens 1 Prozent.

Sollte der Fall Murray vs. Motorola vom Supreme Court angenommen werden, wäre dies eine späte Genugtuung für den arg gebeutelten Klaus Scheidsteger. Denn der Märchenfilmer behauptete bereits 2016 anlässlich seines Märchenfilms "Thank you for Calling", damals fälschlich, der Fall werde am obersten Zivilgericht der USA verhandelt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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