Murray vs. Motorola: Berufungsgericht gibt Mandat ab (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 02.09.2025, 23:48 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Für die Beschwerdeführer (Kläger aus erster Instanz) geht es jetzt um die Wurst. Denn wenn das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz bestätigt, wird es eng für sie. Der KI Copilot zufolge ist der Rechtsweg für die Beschwerdeführer jedoch nicht zwingend erschöpft. Sie haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court) anzurufen. Allerdings akzeptiert der Supreme Court nur einen kleinen Prozentsatz der ihm vorgelegten Fälle zur Prüfung. Die Beschwerdeführer müssten eine Petition für eine "writ of certiorari" einreichen, und der Supreme Court entscheidet dann, ob er den Fall annimmt oder nicht. Falls der Supreme Court die Petition ablehnt, dann ist der Rechtsweg in der Regel erschöpft und das Urteil des Berufungsgerichts bleibt bestehen.

Das Berufungsgericht (DCCA) hat heute die Akten im Fall Murray vs. Motorola geschlossen, erkennbar an der Meldung "Mandate Issued". Das Mandat ist der formelle Abschluss der Berufungsinstanz, es ist ein Schreiben des Berufungsgerichts an das untergeordnete Gericht (hier der Superior Court of D.C.), mit dem die Entscheidung offiziell übermittelt wird.

Im Fall Murray v. Motorola heißt das also: Das DCCA hat sein Urteil vom 17. Juli 2025 nun rechtskräftig gemacht und den Fall an das Superior Court zurückverwiesen. Das Superior Court erhält die Anweisung, das Urteil des Berufungsgerichts umzusetzen. Im konkreten Fall bedeutet dies, das Ausgangsgericht muss nichts tun, da die Beschwerde der Kläger gegen dessen Urteil abgewiesen wurde.

Mit Abgabe des Mandats ist das Berufungsverfahren beim DCCA abgeschlossen. Weitere Rechtsmittel sind nur noch über eine Petition an den U.S. Supreme Court möglich (petition for writ of certiorari). Bislang haben die Kläger dort jedoch noch keine Petition eingereicht. Die Frist dafür läuft am 15. Oktober 2025 ab.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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