Die GEW Hessen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf, der die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule einschränken soll, als praxistauglich. Es bleibt dabei, dass über eine sinnvolle Ausgestaltung vor Ort entschieden werden kann. Die GEW fordert darüber hinaus einen Ausbau der Medienbildung.
Der Hessische Landtag behandelt am Donnerstag, den 27. März 2025, einen Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des Schulgesetzes. Die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten soll für Schüler:innen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt sein. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, kommentiert den Entwurf: „Anders, als es erste öffentliche Äußerungen von Kultusminister Armin Schwarz vermuten ließen, handelt es sich keineswegs um ein pauschales ‚Handyverbot‘. So wie es nun geplant ist, können Schulen differenziert entscheiden, wie sie mit der Handynutzung der Schüler:innen umgehen wollen. Das begrüßen wir.“
Ein Blick in den Entwurf zeigt, dass Ausnahmen vorgesehen sind, beispielsweise für den gezielten Einsatz von Smartphones im Unterricht. In der Sekundarstufe werden dauerhafte Ausnahmeregelungen über die Schulordnung ermöglicht. Thilo Hartmann: „In der Grundschule sind private digitale Endgeräte in aller Regel fehl am Platz. Doch an weiterführenden Schulen ist es richtig, in der Diskussion mit Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften eine geeignete Regelung zu finden. Diese kann dann in der Schulordnung verankert werden. Damit liegt der Ball nach der Gesetzesänderung wieder dort, wo er hingehört: vor Ort." mehr ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –