"Kompetenzinitiative": Vorstandskarussell eiert (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.03.2025, 22:08 (vor 11 Tagen) @ H. Lamarr

Auf der Seite "Über uns", die im Kontext die wichtigere ist, fehlt momentan (Stand 4. März 2025, 19:45 Uhr) von Süßenberger jede Spur. Dort hat der Vorstand wie gehabt noch sechs Mitglieder.

Und diese sechs sind laut momentaner Eigendarstellung auf der Website ...:

► Klaus Buchner
► Barbara Dohmen
► Monika Krout
► Wilfried Kühling
► Jo Marty
► Joachim Mutter

Laut dem derzeit jüngstem Eintrag vom 8.12.2022 am Registergericht sind jedoch die folgenden vier Personen Vorstände mit Vertretungsberechtigung

► Klaus Buchner
► Wilfried Kühling
► Peter Ludwig
► Klaus Scheidsteger

Ludwig und Scheidsteger fehlen auf der Website, möglicherweise deshalb, weil sie inzwischen keine Vorstände mehr sind. Davon weiß das Registergericht heute jedoch nichts, ebenso wenig ist bis heute dem Registergericht Iris Süßenberger als neue Vorständin bekannt gegeben worden.

Die Diskrepanzen zwischen Registergericht und Website deuten darauf hin, dass die "Kompetenzinitiative" kürzlich eine Mitgliederversammlung hatte, inklusive Stühlerücken der Vorstände. Das ist Routine, nichts Besonderes. Allerdings sind Vereine verpflichtet, ausgeschiedene und neu gewählte Vorstände dem Registergericht "unverzüglich" kund zu tun, ChatGPT nennt dafür ein Zeitfenster von ein bis zwei Wochen. War die bewegende Mitgliederversammlung der "Kompetenzinitiative" erst vor wenigen Tagen, liegt keine schuldhafte Trödelei vor, liegt sie hingegen drei Wochen oder länger zurück, kann das Registergericht Ärger machen.

So oder so ist davon auszugehen, dass demnächst das Gericht Meldung von der "Kompetenzinitiative" erhält und damit das Chaos auf der Website, wer nun Vorstand des Vereins ist und wer nicht, ein Ende hat.

Was ChatGPT unterschlagen hat ...

ChatGPT hat in seiner Zusammenfassung (siehe Startposting) einige informative Passagen des befragten Fachmanns weggelassen. Das möchte ich mir nicht gefallen lassen und reiche deshalb die Passagen in Kurzform nach:

► Es ist alles andere als einfach, eine Frühpensionierung durchzubekommen. Dazu gehört eine krasse ärztliche Diagnose (Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dauerhaft nicht möglich) und typischerweise eine mehrjährige Vorgeschichte.

► Es gibt [für die Frühpensionierung] zwei Varianten: Auf Antrag des Beamten und auf Antrag des Dienstherrn („von Amts wegen“). Von Amts wegen wird automatisch gestartet, wenn der Beamte mehr als drei Monate nicht dienstfähig war.

► Die Behörde ist auch verpflichtet, beamtenfreundliche Alternativen und niederschwellige Hilfen zu prüfen. Z.B. Reduzierung der Arbeitsbelastung, Status als Schwerbehinderter usw. (Bei WLAN-Problemen wäre z.B. die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz ohne diese „Belastung“ zu prüfen.)

► Bevor am Ende des Verfahrens ein Bescheid rausgeht, geht alles durch die personell gut aufgestellte Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums. Diese hat auch dafür zu sorgen, dass kein Präzedenzfall geschaffen wird, der „Trittbrettfahrer“ ermutigt ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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