17. April: KVF-N will Anlagegrenzwerte indirekt lockern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 18.04.2018, 13:38 (vor 2407 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus der Medienmitteilung der KVF-N vom 17. April 2018:

[...] Ebenso wurden Anhörungen zur Einführung der 5G-Technolgie durchgeführt und dazu Vertreter des Verbandes asut sowie der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen eingeladen. Es hat sich gezeigt, dass für die kurzfristige Gewährleistung der 5G-Technologie Anpassungen der Berechnungs- und Messmethoden getroffen werden können, ohne eine Anpassung der Anlagengrenzwerte vorzunehmen. Die Kommission wird daher in einem Schreiben den Bundesrat auffordern, für eine praxistaugliche Umsetzung der NISV einen 24h-Mittelwert für die Sendeleistung zu berücksichtigen, automatisierte Messmethoden für die Mittelwerte anzuwenden sowie vereinfachte Bewilligungsverfahren bei bestehenden Anlagen zu ermöglichen. Des Weiteren wurden Vertreterinnen und Vertreter der WEKO und der ComCom angehört, um offene Fragen bezüglich der Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu klären. Die Detailberatung wird die Kommission voraussichtlich im Juli aufnehmen. [...]

Technischer Hintergrund
Nach Anhang 1 Ziffer 63 NISV entspricht der massgebende Betriebszustand bei Mobilfunkanlagen dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung. Der Anlagegrenzwert ist im massgebenden Betriebszustand einzuhalten. Als maximale Sendeleistung gilt dabei nicht diejenige, die von der Hardware her möglich wäre, sondern diejenige, die der Netzbetreiber als Maximalwert deklariert und einstellt. Damit besteht eine eindeutige Referenzgrösse, die sowohl bei der rechnerischen Modellierung als auch bei Abnahmemessungen einfach zugänglich ist.

Die Netzbetreiber kritisieren diese Festlegung als zu konservativ, da die maximale Sendeleistung nur kurzfristig erreicht werde. Sie schlagen eine Referenzgrösse vor, welche der effektiven Belastung besser entspricht. Dies wäre dann der Fall, wenn anstelle eines Spitzenwertes ein Mittelwert über eine bestimmte Zeitperiode festgelegt würde.

Eine Abkehr von der statischen hin zu einer dynamischen Referenzgrösse, beispielsweise zu einem Mittelwert über 24 Stunden, wäre ein Paradigmenwechsel. Um den bewilligungskonformen Betrieb nachweisen zu können, müsste die Sendeleistung permanent gemessen und in einem QS-System hinterlegt werden. Der entsprechende Aufwand für die Betreiber wäre äusserst gross.

Bei unveränderten Anlagegrenzwerten könnten die Sendeleistung und damit die Kapazität der bestehenden Sendeanlagen erhöht werden, in gleichem Masse würde auch die NIS-Belastung ansteigen. Das Ausmass der Kapazitätserhöhung wäre anlagespezifisch unterschiedlich. Grob geschätzt wäre maximal eine Verdoppelung der Sendeleistung möglich. Bezüglich der Strahlungsbelastung im Einflussbereich der Anlagen wäre diese Neudefinition einer Erhöhung des Anlagegrenzwertes äquivalent. (Quelle)

Nachtrag: Italien hat Vorsorgewerte gelockert

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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