27. Februar 19: Bundesrat beantwortet Hardegger-Anfrage (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 04.03.2019, 22:04 (vor 2087 Tagen) @ H. Lamarr

Am 27. Februar 2019 beantwortete der Bundesrat die fünf Fragen. Organisierte Mobilfunkgegner und "Elektrosensible" sind offensichtlich nicht zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe eingeladen worden. Während Gigaherz & Co. draußen bleiben müssen, haben "Elektrosensible" indirekten Zugang zu der Arbeitsgruppe über die AefU. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden veröffentlicht.

1. Wie lautet der Auftrag an die Arbeitsgruppe im Detail?

Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Der Bericht soll das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen thematisieren.

2. Wie kommt es zur unterschiedlichen Kommunikation gegenüber den Medien und der Nationalratskommission?

Aus der Sicht des Bundesrats ist die bisherige Kommunikation des UVEK zu den eingangs erwähnten Arbeiten kohärent.

3. Wie wird gewährleistet, dass bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht die ICT-Branche (inkl. Mobilfunkanbieter) alleine die Agenda und die Resultate bestimmt?

Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe wurden Akteure eingeladen, die zu diesen Fragestellungen die für kommende Entscheide notwendigen Fakten kennen. Dazu gehören einerseits die Ärzteschaft und die Mobilfunkanbieter sowie andererseits unabhängige wissenschaftliche Experten zu gesundheitlichen und technischen Fragen. Zudem sind diejenigen Behörden von Bund und Kantonen beteiligt, welche in die Thematik involviert sind.

4. Wie werden weitere Interessengruppen wie Versicherer, Landwirtschaft und Veterinärmedizin, unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener (z. B. elektrosensible Personen) in die Arbeit und der Erstellung des Berichtes einbezogen?

Die in der Interpellation angesprochenen Vertretungen der Versicherungen und Landwirtschaft können sich entweder über andere Teilnehmende einbringen oder ihre Stellungnahme anlässlich der weiteren Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Die Erfahrungen von Elektrosmog-Betroffenen können über die Vertretung durch die Ärzteschaft einbezogen werden.

5. Wie kann die Bevölkerung mitverfolgen, dass die Arbeitsgruppe ergebnisoffen und umfassend abklärt und in welchen Bereichen weiterführende Studien notwendig sind?

Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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