Probe aufs Exempel (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 30.12.2012, 08:47 (vor 4343 Tagen) @ H. Lamarr

Da habe ich nicht schlecht gestaunt, als mich folgende Passage im Impressum von Diagnose-Funk Schweiz anlächelte:

Jegliches Verändern, Reproduzieren, Fälschen, Kopieren oder Vervielfältigen der auf dieser Web Site angebotenen Inhalte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

Machen wir doch einmal eine Probe aufs Exempel und ich zitiere aus dieser Seite von Diagnose-Funk einen Ausschnitt:

....Der deutsche Grenzwert für die UMTS-Strahlung beträgt 10 000 000 Mikrowatt/m2 und bezieht sich
....
nicht auf lebende Organismen. Der Wert wurde durch Messungen am toten Gewebe festgelegt.

Ob ich jetzt wohl strafrechtlich verfolgt werde? Falls ja, dann wird das interessant: Denn diese Aussage von Diagnose-Funk ist falsch. Und da man davon ausgehen kann, daß deren Macher die ICNIRP-Richtlinien kennen, möchte ich diese Aussage sogar als eine Lüge bezeichnen.*

Also los, ihr Macher von Dignose-Funk: Verfolgt mich strafrechtlich und bekommt als es Ergebnis schriftlich von einem Gericht, daß ihr Lügen verbreitet!
Und dieses Spiel kann man dann gerne auch noch ein paarmal fortsetzen, man muss eure Ergüsse nur aufmerksam und fachkundig lesen.

RDW

*Oder wollt ihr euch trickreich herausreden, daß nur der zugehörige SAR-Wert durch Untersuchungen an lebenden Menschen ermittelt wurde und nicht etwa die Projektion auf die elektr. Feldstärke? Zuzutrauen wäre es euch, im Irreführen und dabei die Hände in Unschuld waschen seid Ihr ja meisterlich.

Tags:
Klarstellung, ICNIRP-Richtlinien


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum