Diagnose-Funk ändert Satzung heimlich (Allgemein)

Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 20:28 (vor 4352 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 20.12.2012, 21:23

§ 4 Unterpunkt 3) Der Vorstand entscheidet wer Mitglied wird und er muss eine Ablehnung nicht begründen.

§ 2 Unterpunkt 5) Vergütungen für besondere Tätigkeiten für Vorstandmitglieder können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Vorstand: Baubiologe Jörn Gutbier, Rentner Peter Hensinger, Versorgungstechniker Jürgen Groschupp und Schreiner Klaus Böckner.

Diagnose-Funk Deutschland ist ein als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein, Spenden sind steuerlich absetzbar.

Die alte Satzung mit Begrenzung auf 80 stimmberechtigte Mitglieder war ein steuerliches Minenfeld in Bezug auf die Kriterien zur Gemeinnützigkeit.

Nützliche Zitate aus dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht

Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern.
Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er nach der Satzung und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 AO fördert. Es empfiehlt sich deshalb, dem Finanzamt einen Entwurf der Satzung zur Prüfung einzureichen, bevor die Satzung verabschiedet werden soll.

Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft jedem offen stehen.

Vergütung von Vorstandmitgliedern ist möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist und keine ausdrückliche ehrenamtliche oder unentgeldliche Tätigkeit des Vorstandes erwähnt ist.
Übersteigt die Vergütung 500 Euro pro Jahr, dann unterliegt sie der Steuerpflicht.

Dazu folgendes:

Ein Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen bedeutet keineswegs, dass die erhaltenen Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
...
Erhält der Vorstand eine Entlohnung für seine Arbeit, gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. In aller Regel wird der Vorstand als abhängig Beschäftigter behandelt. Der Verein muss dann die entsprechenden Meldungen vornehmen und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.


K

Tags:
Spenden, Verein, Gemeinnützigkeit, Ehrenamt


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