Ein "Veto" gegen eine freie Willensäußerung? (Allgemein)

Skeptiker, Montag, 09.08.2010, 23:40 (vor 5216 Tagen) @ Fee

Wegen Veto von Hr. Jakob ist der ES-Test abgesagt! Man solle nicht mit solchen zusammenarbeiten, sei denen keine Rechenschaft schuldig und würde wenn schon etwas eigenes in der CH machen.

Ehm... seit wann obliegt es denn einem "Herrn Jakob", gegen den Willen eines freien Menschen ein "Veto" einzulegen? Wird auch bei Interviewanfragen so verfahren?

Sind Sie, Fee, bzw., ist Ihr Freiwilliger dem Herrn Jakob irgendeine Rechenschaft schuldig, besteht da irgendein Pflichtverhältnis zu dem Mann?

Entschuldigen Sie meine Zwischenfragen. Aber Ihre Ausdrucksweise erinnert an Verhältnisse in einer Sekte.


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