Prof. A. ./. IZgMF (Allgemein)

Sektor3, Montag, 08.02.2010, 14:51 (vor 5399 Tagen) @ H. Lamarr

Beim Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Leiter der wissenschaftlichen Abteilung des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC), Franz Prof. A. und dem IZgMF geht es vordergründig

(Meiner Meinung nach geht es eigentlich nur darum, dem IZgMF den Hahn zuzudrehen, warum nutzt Prof. A. keine Gegendarstellung?)

Zu Punkt 1 wurde ja schon angeführt, dass alle Behauptungen schon veröffentlicht waren. Prof. A.s Angaben, dies sei "frei erfunden" ist somit völlig falsch, warum die Behauptungen "unwahr" seien, erläutert er anscheinend auch nicht.

Zu Punkt 2 gilt laut Bundesverfassungsgericht der Grundsatz:
"Wahre Angaben müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind".
Zu den Details hat der BGH im Dezember in Urteil gefällt: Der Mörder von Walter Sedlmayr wollte nicht namentlich in www.dradio.de genannt werden, der BGH lehnte das Ansinnen ab. echt lesenswert!

Zu Punkt 3 hat das KG Berlin mit Beschluss v. 29.01.2009, Az. 10 W 73/08 entschieden:
"Presse darf ungeprüft zitiert werden
Einen Laien trifft keine Prüfungspflicht bei der Übernahme von Tatsachenbehauptungen aus der Presse. Er haftet deshalb ab dem Zeitpunkt, wo er Kenntnis von deren Unwahrheit erhält."

Wenn das nach Punkt 4 dann immer noch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen sollte, würde das KG Berlin verlangen, den beanstandeten Beitrags aus dem Forum zu entfernen, was ja auch passiert ist.

...

Nach gesundem Menschenverstand also eine klare Sache. Aber: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Tags:
Klage, Prof. A., VdC, Unterlassungserklärung, Gegendarstellung, Staatsanwaltschaft, Persönlichkeitsrechte


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