Novelle der 26. BImSchV auf dem Weg ins Parlament (Allgemein)
Um die 26. BImSchV zu aktualisieren, bedarf es einer Verordnung. Diese hat den sperrigen Titel "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" und wird seit geraumer Zeit ausgehandelt.
Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2013 die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Deutschen Bundestag und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Sie macht den Weg frei für die Anpassung der 15 Jahre alten Verordnung an den heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand.
Die Novellierung der 26. BImSchV macht aus ihr nicht die 27. BImSchV, sondern er bleibt bei der 26. Die 27. BImSchV reguliert Anlagen zur Feuerbestattung.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –