2. Abmahnung für "Charles" 2010 (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 5983 Tagen) @ charles

So kann jeder sehen wie selektiv Sie mit Ihre Abmahnungen umgehen.
Andere dürfen schreiben was sie wollen, auch wenn es ehrenverletzend, diffamierend und Rufmord ist.

Wie oft wollen Sie denn den hilflos flatternden Vogel mit dem gebrochenen Flügel noch geben? In der Natur machen das Vögel, um Räuber vom Nest fern zu halten ;-).

Alles was "Ex-Mobilfunker" gemacht hat war das Einstellen von Links und ein paar Kostproben der Texte, die unter diesen Links vorzufinden sind. Dass das Resultat für Sie nicht gerade schmeichelhaft ist, Sie nennen es ehrverletzend, diffamierend und Rufmord, das liegt nicht am Finder der Fakten, sondern an den Fakten. Sie selbst haben um diese Fakten gebeten: "Kommen Sie mit Fakten wo ich gelogen haben soll."

Jetzt sind Fakten auf dem Tisch - und Sie flattern und beklagen sich, dass überhaupt danach gesucht wurde. Manchmal, "charles", ist es nicht leicht mit Ihnen, Ihre Frau bekommt von mir die "Tapferkeitsmedaille" ;-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Ablenkung

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