Programmbeschwerde: Antwort des NDR-Intendanten (Allgemein)
Aus den Zitaten ergibt sich, dass sich der Rundfunkrat mit der Angelegenheit zu beschäftigen hat. Der NDR-Intendant oder die Redaktion sind hier nicht gefragt.
Das ist falsch. Bei allen ARD-Anstalten beantwortet zunächst einmal der Intendant oder die Intendantin Beschwerden. Dabei werden die zuständigen Redaktionen natürlich mit einbezogen.
Es gibt kleine Unterschiede zwischen den einzlnen öffentlich-rechtlichen Sendern, grundsätzlich ist das Prozedere aber überall ähnlich. Der Intendant oder die Intendantin berichtet dem Rundfunkrat in regelmäßigen Abständen über die eingegangenen und beantworteten Programmbeschwerden.
http://www.wdr.de/unternehmen/service/publikumsstelle/gesetzliche_grundlagen.jsp