Satzung geändert (Forschung)
§ 14 Auflösung des Vereins
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Schuldentilgung verbleibende Vereinsvermögen je zur Hälfte an Diagnose-Funk e.V. und die Stiftung PANDORA. Das Vermögen darf von diesen nur für einen unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder wohltätigen Zweck eingesetzt werden.
Stiftung Pandora: Wer für Pandora wirbt
Stiftung Pandora: Wer ist der Stifter?
Nicht rechtsfähige Stiftung ...
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Meine Meinungsäußerung