Verein "Schutz vor Strahlung": Grenzwertüberschreitungen (Allgemein)
Aus alledem folgt: Es ist völlig belanglos, wenn Menschen z.B. über 30 Sekunden oder zwei Minuten hinweg Feldstärken über den Anlagegrenzwerten ausgesetzt sind, denn diese befristete Mehrbelastung wird zeitnah automatisch durch eine entsprechende Feldstärke-Entlastung wieder wettgemacht. Über sechs Minuten betrachtet (gemittelt) wird so kein Mensch in der Schweiz mit mehr als typisch 5 V/m befeldet.
Die 30 Sekunden oder zwei Minuten über den Anlagegrenzwerten habe ich willkürlich gewählt. Mobilfunknetzbetreiber Swisscom hat Zugriff auf konkrete Werte und sollte es daher besser wissen. Diesem Artikel von Swisscom zufolge kann der typische Anlagegrenzwert 5 V/m bis auf den theoretischen Maximalwert 19 V/m überschritten werden (antennenabhängig). Dieser Maximalwert käme in der Realität aber nicht vor. Die tatsächlichen Feldstärkespitzen wären niedriger und dauerten nur Sekundenbruchteile bis maximal einige Sekunden. Das hört sich gut an. Aber: Swisscom unterliegt als Netzbetreiber einem Interessenkonflikt. Besser und vertrauenerweckender wäre es deshalb, die genannten Angaben würden von einer unabhängigen Stelle nachvollziehbar geprüft.
Denn auch Swisscom ist nicht frei von Fehlern, wie folgender Auszug aus dem Artikel zeigt.
[...] Neu wird lediglich auch der Anlagegrenzwert zeitlich gemittelt, wie es beim 10-fach weniger strengen Immissionsgrenzwert schon seit jeher der Fall ist. [...]
Wo der Wurm drin ist? Weder der Anlagegrenzwert (AGW) noch der Immissionsgrenzwert (IGW) werden zeitlich gemittelt! Zeitlich gemittelt werden lediglich die Messwerte, bevor sie in Bezug zu den Grenzwerten gesetzt werden dürfen. Hobbymesstechniker ignorieren dies üblicherweise voll und ganz. Sie suchen mit ihren Messgurken einen Höchstwert und das war's dann auch schon, Hauptsache der Messwert ist möglichst hoch.
Das 6-Minuten-Mittel ist für den AGW erst seit 23. Februar 2021 Pflicht, vorher galt der höchste gemessene Momentanwert. Seinerzeit publizierte das Bafu einen Nachtrag zur Vollzugsempfehlung NisV für Mobilfunkanlagen, der den Betrieb adaptiver 5G-Antennen behandelt.
Von Anfang an, also seit dem Jahr 2000, ist für Feldstärkemessungen (AGW und IGW) eine andere Form der Mittelwertbildung festgelegt: Das Messgerät muss Effektivwerte (RMS) messen und keine Peak-Werte. Nur dann ist der Bezug auf die Grenzwerte korrekt, denn auch diese sind Effektivwerte. Diverse Hobbymesstechniker und Alarmisten scheren sich nicht darum, sie stellen ihre Messgurken auf "Peak" und verbreiten mit den dadurch erzielbaren höheren Messwerte Unruhe bei Opa und Oma, Tante und Onkel. Dass da Äpfel mit Birnen verglichen werden merkt von denen garantiert keiner. Irgendwoher muss die tief sitzende Urangst der Schweizer vor HF-EMF ja herkommen ...
.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
- Verein "Schutz vor Strahlung": Postkartenaktion für Denkfaule -
H. Lamarr,
07.01.2026, 20:30
- Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut -
H. Lamarr,
11.01.2026, 15:06
- Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut - H. Lamarr, 11.01.2026, 17:37
- Verein "Schutz vor Strahlung": Grenzwertüberschreitungen - H. Lamarr, 13.01.2026, 22:15
- Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut -
H. Lamarr,
11.01.2026, 15:06