Murray v. Motorola: Wilhelm Mosgöller schweigt (Allgemein)
Ganz erstaunlich ist außerdem Mosgöllers Darstellung des US-Verfahrens "Murray vs. Motorola". So erklärte er:
(2:03:17) [...] es wird nach wie vor verhandelt [...]
Sehr geehrter Herr Professor Mosgöller,
in einem Mitschnitt der Podiumsdiskussion vom 30. April 2026 in der Schweiz äußern Sie sich zum Verfahren Murray v. Motorola. Wörtlich sagen Sie bei Stunde 2:03:
"Das ist ein Verfahren, das läuft noch immer. Ich war das letzte Mal in Amerika, noch keine zwei Monate her. Es wird nach wie vor verhandelt."
Ich habe daraufhin versucht, den aktuellen Verfahrensstand anhand der öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen nachzuvollziehen. Danach erscheint das Berufungsverfahren vor dem District of Columbia Court of Appeals mit der Entscheidung vom 17. Juli 2025 abgeschlossen. Ein weiteres anhängiges Gerichtsverfahren konnte ich bislang nicht feststellen.
Daher meine Bitte: Könnten Sie mir mitteilen, worauf sich Ihre Aussage stützt? Mich interessiert insbesondere,
– vor welchem Gericht das Verfahren Ihrer Kenntnis nach noch anhängig ist,
– unter welchem Aktenzeichen es geführt wird oder
– auf welche Quelle oder Information Sie sich bei Ihrer Aussage beziehen.
Ich beabsichtige, meine Frage und Ihre Antwort im IZgMF-Forum zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit. Andernfalls gehe ich von Ihrem Einverständnis aus.
In der Hoffnung auf eine substanzielle Auskunft verbleibe ich ...
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Schall
Diese Anfrage ging am 26. Juli 2026 an Mosgöllers E-Mail-Adresse bei der MUW raus. Da die Mail nicht als unzustellbar zurück kam, gehe ich von der Zustellung aus. Antwort traf bis heute nicht ein.
Hintergrund
Entscheidung der US-Berufungsinstanz vom 17. Juli 2025
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –