Für Schuld muss Unrechtsbewusssein vorliegen (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 03.04.2011, 10:55 (vor 4976 Tagen) @ H. Lamarr

Unrechtsbewußtsein liegt vor, wenn der Täter weiß, daß er etwas Verbotenes getan hat oder zumindest bei Einsatz seiner Erkenntniskräfte die Einsicht in das Unrecht der Tat gewinnen konnte (potentielles Unrechtsbewußtsein). Quelle: Jura-schematra

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, die Verfasser wissen das sie Verbotenes tun.
In ihrem Impressum ist ihr Wissen dazu dokumentiert.

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Dies betrifft mVn nicht die Inhalte des Forums. Im oben angeführten Fall, hätten die Verfasser in erster Linie Lerchl um Erlaubnis bitten müssen. Taten sie aber nicht.

Diagnose-Funk misst mit zweierlei Maß“. Was sie für sich in Anspruch nehmen gestehen sie anderen nicht zu.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
, Verbraucherorganisation


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