Bundesgericht (Schweiz): Bedarf an Stuss gedeckt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 20.02.2018, 16:07 (vor 2457 Tagen) @ Gast

Auf verschiedene Argumente des Beschwerdeführers ist das Bundesgericht mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung sowie auf Urteile in ähnlich gelagerten Fälle gar nicht eingetreten. So hat es beispielsweise auch darauf verzichtet, verschiedene von ihm beigebrachte «Beweismittel» zu würdigen. Das, hielten die Bundesrichter in ihrem Urteil fest, sei nicht willkürlich, wenn davon ausgegangen werden könne, dass sich die Überzeugung eines Beschwerdeführers auch nach weiteren Beweiserhebungen nicht ändere.

Hier irrt der Verfasser des Artikels. Denn wie dem Urteil zu entnehmen ist, verhält es sich genau umgekehrt, es geht nicht um die unerschütterliche "Überzeugung eines Beschwerdeführers", sondern um die des Gerichts. Die Passage ist daher eine weitere Watschn für Gigaherz-Präsident Jakob, denn das Bundesgricht sagt damit: Von Jakob als Beweis vorgebrachter Stuss wird aus Sicht des Gerichts nicht besser, reicht er weiteren Stuss aus derselben Preislage nach.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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