... Tina Goebel hatte damals aufwendig recherchiert und schrieb: „Der Fälscherskandal um Handystudien an der Wiener Medizin-Uni rief ein weltweites Echo hervor. Doch profil vorliegende Dokumente lassen eine Fälschung fraglich erscheinen – und zeigen den Interessenkonflikt zwischen Mobilfunkindustrie und Wissenschaft.
O-Ton Scheidsteger:
Nachdem kurze Zeit später zwei Ethikkommissionen den Vorwurf der Fälschung ausräumen konnten, brauchte es allerdings sieben weitere Jahre, bis dem Initiator des Skandals, dem damaligen Vorsitzenden der Strahlenschutzbehörde in Deutschland, Prof. Alexander Lerchl, ein Maulkorb erteilt wurde. Das Landgericht Hamburg entschied 2015, Lerchl habe den Fälschervorwurf künftig zu unterlassen, bei Zuwiderhandlung wurde die Strafe auf 250.000 Euro festgelegt.
Soso, zwei Ethikkommissionen konnten den Vorwurf der Fälschung [gegenüber den Wiener "Reflex"-Studien, Anm. Spatenpauli] also ausräumen.
Wenn das der Kenntnisstand von Herrn Scheidsteger ist, dann gute Nacht. Der Filmemacher manipuliert hier, ebenso wie in seinem Film, die öffentliche Meinung durch Weglassen wichtiger Informationen. Wer sich nicht einwickeln lassen möchte, hier gibt es Informationen über das wissenschaftliches Fehlverhalten bekannter Wiener Akteure aus erster Hand:
1) Endbericht Ethikkommission Wien
2) Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität
Was Herr Scheidsteger verschweigt: Alle ausdrücklichen Replikationsversuche der umstrittenen "Reflex"-Studien sind gescheitert. Und das waren sage und schreibe Drei. WHO und EU und andere haben "Reflex" daher aus den jüngsten Risikobewertungen über EMF heraus genommen, es bedurfte dazu keiner unstreitigen Beweise mehr, dass in den Laboren der Wiener Uni getrickst wurde. Belege spuckt das Forum hier auf Suchanfrage haufenweise aus.
Interessant auch, was Herr Scheidsteger über das Urteil des Landgerichts Hamburg weiß. Das ist lupenreiner Adlkofer-Sprech. Auch gerne aufgesagt von Prof. Mosgöller. Die Sache hat nur einen Haken: Es ist wieder einmal nur die halbe Wahrheit, wie üblich, wenn man es mit organisierten Mobilfunkgegnern zu tun hat. Die Behauptung, Lerchl müsse seinen Fälschungsvorwurf gegenüber "Reflex" unterlassen, ist falsch. Richtig ist: Lerchl darf nur nicht behaupten, die Laborantin Elisabeth K. habe gefälscht, denn das konnte er aus Sicht des Gerichts nicht zweifelsfrei beweisen. Eigentlich ist es keine so große intellektuelle Herausforderung, den Unterschied zu begreifen, was Prof. Lerchl nun sagen darf und was nicht. Dass Herr Scheidsteger dennoch daran scheitert, Herr Adlkofer, Herr Mosgöller und noch ein paar andere aus dem selben Boot ebenfalls, ist mMn jedoch nicht intellektuellen Defiziten geschuldet, sondern ist der verzweifelte Versuch, den freien Fall des "Reflex"-Projekts in die Bedeutungslosigkeit zu stoppen. Auch mit unfairen Mitteln.
Beleg: Urteil Elisabeth K. vs. Lerchl
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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