EMF-Leitlinie zum Wohle der Nutznießer (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 01.12.2015, 13:10 (vor 3272 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 01.12.2015, 13:50

EUROPAEM EMF-Richtlinie 2015 zur Prävention, Diagnose und Behandlung von EMF-verbundenen Gesundheits-Problemen und Krankheiten.

Aufmerksam auf die Wiedergeburt machte im Gigaherz-Forum Teilnehmer "GöttingerSieben", der zu dem Werk anmerkt:

Jetzt ist die gesamte Ärzteschaft aufgefordert entschieden zu handeln und den Betroffenen zu helfen.

Ich denke der Aufruf von Huss Internationaler Appell von Würzburg - EUROPAEM 2010 war nicht so erfolgreich. Nun legt man endlich nach mit der Hoffnung, dass andere Heilpraktiker und Homöopathen ihnen gleich ziehen. Man muss nur feste glauben und anderen dissoziales Verhalten andichten wenn diese keine Rücksichtnahme für EHS-Betroffene erübrigen.

Die Verringerung der EMF-Exposition sollte auch auf öffentlichen Plätzen wie Schulen, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, und Bibliotheken, um Personen mit EHS eine ungehinderte Nutzung (Zugänglichkeit Maßnahme) zu ermöglichen verlängert werden. :no:

So werden lediglich die Interessen der Nutznießer bedient. Jemand wie Eva könnte dann immer noch nicht ungestört U-Bahn oder Bus fahren. Es geht ja nur um die Verringerung der Strahlung. Auf welches Maß man verringert ist der Willkür überlassen.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
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