Das Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit (Allgemein)

Gast, Freitag, 09.04.2010, 08:43 (vor 5286 Tagen) @ H. Lamarr

Meinungsfreiheit setzt kein öffentliches Interesse voraus

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gestärkt: Demnach schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können.

Entschieden wurde in einem Streit zwischen einem Websitebetreiber und einem Rechtsanwalt, der der Verwendung eines Fotos für einen Artikel widersprochen und mit einer Klage gedroht hatte. Das entsprechende Antwortschreiben hatte der Websitebetreiber mit wörtlichen Zitaten zusammen mit einem Artikel veröffentlicht, in dem sowohl das Auftreten als auch die äußere Erscheinung des Rechtsanwalts kommentiert wurden. Mehr ...

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Meinungsfreiheit


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