Welches Recht gilt im Ausland? (Allgemein)

AnKa, Sonntag, 20.11.2011, 22:00 (vor 4743 Tagen) @ Alexander Lerchl

wenn jemand als deutscher Staatsbürger juristisch relevante Äußerungen über einen anderen Deutschen im Ausland tätigt, welches Recht gilt dann (also das des Auslandes oder das Deutschlands)?

Kompliziert. Kommt zunächst wohl drauf an, ob er gegen dortige Gesetze verstösst. Lebt er in Deutschland, würde ich als Laie vermuten, es gilt deutsches Recht. Denn der Mann könnte vorsätzlich ins Ausland gefahren sein, um der Person in Deutschland zu schaden. Glaube, es ist jedoch beliebig kompliziert, dies nachzuweisen.

wenn jemand als deutscher Staatsbürger im Auftrag einer ausländischen Untersuchungskommission als Vorsitzender tätig wird und bewusst und nachweisbar Beweismittel in einer Untersuchung unterschlägt, macht er sich nach deutschem Strafrecht schuldig?

Wenn mit der "Untersuchung" ein juristisches Verfahren gemeint ist, denke ich mal, dass ja. Ansonsten gilt ohnehin die Regel, wer schadet, wird haftungspflichtig.

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Mein Meinung: Eins nach dem anderen. Zunächst auf die Kraft der Gegendarstellung, also in die Sachlichkeit vertrauen. Wird man in dieser Hinsicht abgeblockt, ergeben sich automatisch weitere Optionen.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)


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