Abmahnung: IZgMF ./. Diagnose Funk - Bewegung (Allgemein)

europa, Freitag, 08.04.2011, 18:36 (vor 4968 Tagen) @ H. Lamarr

Doch doch, in einem heute Abend um 19:24 Uhr eingetroffenen Schreiben (E-Mail) macht Herr Geppert deutlich, dass er die PDFs nur befristet vom Netz genommen hat. Er fordern nun mich auf, zu belegen, dass das IZgMF die Urheberrechte an den strittigen Dateien hat. Andernfalls würde er am 7. April den WHO-Brief und die deutsche ƒÜbersetzung wieder abrufbar machen.

Da bleibt von der Zusicherung im Impressum von DF nicht mehr allzuviel übrig: "Sollten es aber zu unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzungen oder Fehler auf unserer Seite vorliegen bitten wir diese per Mail mitzuteilen. Wir werden diese dann sofort und umgehend beseitigen."

Theorie und Praxis sind eben zwei Paar Stiefel.

Dazu zitiere ich Ihr Posting vom 05.04.2011, 12:25:
"Ach wo, jeder hat das Recht, ihm gegenüber gestellte Forderungen nicht sofort zu erfüllen, sondern sie erst einmal zu prüfen. ............... Ob sie das dürfen, gilt es zu klären."

Wenn das geklärt ist, kann immer noch "sofort und umgehend" gelöscht werden.
D.h., wenn die Klärung eine Verletzung eines (wessen?) Urheberrechts ergibt.


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