Bewerten mit "gefühlter Belastung" (Allgemein)

Thomas G., Montag, 20.12.2010, 08:42 (vor 5079 Tagen) @ KlaKla

Zur Info wird mitgeteilt, dass alle Sachverständige für Immobilienbewertungen sich an die aktuelle ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) halten müssen (ab 01.07.2010). Demnach sind Lagemerkmale, wie z.B. Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, .... sowie Umwelteinflüsse (§6 Abs.4 ImmoWertV) wertmäßig zu berücksichtigen.

Ja aber, da steht nichts von Mobilfunksender, die man dem Umwelteinflüssen zuordnet. Das scheint mir doch wohl eher Ihre Definition von Umwelteinfluss zu sein.

In der ImmoWertV steht u.a. Nachbarschaft ... sowie Umwelteinflüsse ...
Nachbarschaft = Mobilfunkmast
Umwelteinfluss = Funkwellen, Elektromagnetische Strahlung, Lärm, Schmutz etc. etc. etc.

Wenn der Markt mit Angst bzw. Marktabschlägen reagiert, dann bin ich verpflichtet, dieses Marktverhalten in Gutachten zu berücksichtigen. Tue ich es nicht, wie Sie es gerne hätten, handle ich fahrlässig.

Noch ist das nur eine Ihre Behauptungen, wobei nachprüfbare Quellen fehlen. Meiner Meinung nach sorgen Sie 1. für die Bedingung, (Markt reagiert mit Angst) und 2. versuchen Sie anschließend daraus Profit zu ziehen. Letzt endlich schaden Sie dem Immobilienmarkt durch Ihre nicht gerade seriöses wirkendes Geschäftsmodell.

Das ist interessant ! Ich sorge also für die Bedingung (Markt reagiert mit Angst) ??? :confused: Baue ich also auch Mobilfunkmasten ??? :clap:

Oder ist es nicht vielmehr so, dass der Markt die Bedingungen macht ? hmmm

In der Umfrage zu Frage 2 wird explizit gefragt ..... in Sichtweite eines Mobilfunkmastes im Radius von 1000 Metern.

Wieso 1000 Meter und nicht 500 oder 300 Meter?
Denn mit der Entfernung fällt bekanntlich auch die Belastung.

Bingo ! Belastung ? Ich dachte, es gibt keine Belastung ? :no:

Was nun ? Belastung oder keine ? Ist für Sie eine "Belastung" etwa ein Wertzuschlag ?

Schöne Grüße

Thomas G.


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