Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen (Allgemein)

Gast, Freitag, 12.12.2025, 14:35 (vor 1 Tag, 21 Stunden, 29 Min.)

Bern, 12.12.2025 — Mobilfunk ist für Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar. Um den Ausbau der Netze zu erleichtern, will der Bundesrat das Verfahren für die Inbetriebnahme von Mobilfunkantennen anpassen. Er hat dazu am 12. Dezember 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Fernmeldegesetzes eröffnet. Die Vorlage schafft Rahmenbedingungen, die verlässliche Mobilfunkversorgung und Schutz von Bevölkerung und Umwelt sicherstellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2026.

Die Mobilfunkinfrastruktur muss aufgrund technischer Entwicklungen und steigender Anforderungen laufend modernisiert werden. Dies ist mit den bestehenden Rechtsgrundlagen schwer zu bewerkstelligen. Bewilligungsverfahren für Antennen dauern lange und erschweren die notwendige Wartung und Modernisierung der Anlagen. Gesellschaft und Wirtschaft sind auf stabile Netze angewiesen.

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Die neue Regelung sieht vor, dass der geltende Immissionsschutz vom Baubewilligungsverfahren entkoppelt wird. Betreiber von Mobilfunkanlagen müssen Inbetriebnahmen künftig der zuständigen Behörde in einem separaten Verfahren melden. Diese prüft die Unterlagen und veröffentlicht sie zusammen mit ihrem Entscheid. Der Rechtsschutz wird im Nachgang zur Veröffentlichung durch ein Beschwerderecht sichergestellt.

Die Regelung hält den Schutz der Bevölkerung aufrecht und verbessert gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Zudem werden Kantone und Gemeinden administrativ entlastet.

Weiter verpflichtet die Vorlage die Mobilfunkbetreiberinnen zu einem Qualitätssicherungssystem, das die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb überprüft und sicherstellt. Besonderer Wert wird auf erhöhte Transparenz gelegt: Die Informationen aus der Antennendatenbank des Bundesamts für Kommunikation BAKOM werden leichter zugänglich gemacht und die Standortdatenblätter sollen veröffentlicht werden.

Für bauliche Anpassungen mit deutlich sichtbaren Auswirkungen – etwa auf den Landschafts- und Ortsbildschutz – bleibt das Baubewilligungsverfahren bestehen. Die Vorlage setzt die Motion 20.3237 «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» um.

Quelle: Medienmitteilung schweizerischer Bundesrat vom 12. Dezember 2025

Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen

H. Lamarr @, München, Freitag, 12.12.2025, 19:25 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 38 Min.) @ Gast

Die neue Regelung sieht vor, dass der geltende Immissionsschutz vom Baubewilligungsverfahren entkoppelt wird. Betreiber von Mobilfunkanlagen müssen Inbetriebnahmen künftig der zuständigen Behörde in einem separaten Verfahren melden. Diese prüft die Unterlagen und veröffentlicht sie zusammen mit ihrem Entscheid. Der Rechtsschutz wird im Nachgang zur Veröffentlichung durch ein Beschwerderecht sichergestellt.

Das Faktenblatt Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk verklickert auf drei Seiten, worum es in der Neuregelung geht, der Erläuternde Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens macht das Gleiche auf 24 Seiten ausführlicher. Zur Vernehmlassung eingeladen sind neben vielen anderen auch fünf Vereine der eidgenössischen Anti-Mobilfunk-Szene.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen

Gustav, Samstag, 13.12.2025, 17:41 (vor 18 Stunden, 23 Minuten) @ H. Lamarr

Da bin ich mal auf die Reaktionen gespannt. Immerhin. Gigaherz und "Schutz vor Strahlung" sind zur Vernehmlassung eingeladen - sofern Frau Rebekka Meier noch ihre Postadresse bekannt gibt.

Rechtlich gesehen halte ich die Änderung für sinnvoll. Die Mobilfunkbetreiber erhalten heute ja eine Baubewilligung und keine Sendebewilligung. Wenn es den Mobilfunkkritikern tatsächlich mal gelingt, eine Mobilfunkanlage wirklich zu verhindern - die Anzahl der verhinderten Anlagen liegt wohl im tiefen einstelligen Bereich pro Jahr - dann gelingt dies oft nur wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes und nicht weil die Anlagen mehr Strahlung emittiert als erlaubt wäre. D.h. die Baubewilligung müsste konsequenterweise auch dann verwehrt werden, falls die Anlage überhaupt nicht senden würde.

Somit ist die vorgeschlagene Trennung durchaus sinnvoll.

Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen

H. Lamarr @, München, Samstag, 13.12.2025, 20:28 (vor 15 Stunden, 35 Minuten) @ Gustav

Da bin ich mal auf die Reaktionen gespannt.

Der springende Punkt wird mMn der Wegfall der Einsprachen beim Immissionsschutzverfahren sein. Denn dies bedeutet bei Änderungen an bestehenden Anlagen faktisch die Rückkehr zu den früheren verkürzten Bewilligungen im "Bagatellverfahren" ohne Einsprachemöglichkeit, die nach einem Urteil des Bundesgerichts in der früher praktizierten Weise heute nicht mehr zulässig sind. Für die Vereine sind Einsprecher potenzielle Vereinsmitglieder, die sich bestens aufhetzten oder desinformieren lassen und Geld in die Vereinskassen bringen. Ergo müssen die Vereine besonders gegen den Wegfall bzw. die Begrenzung der Einsprachemöglichkeiten Sturm laufen. Bleibt es bei der jetzt vorgeschlagenen Regelung, verlieren sie ihr bestes Zugpferd.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum