TK-NaBeG im Bundestag: Anhörung ohne Diagnose-Funk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.11.2024, 23:18 (vor 4 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Unmittelbar nach der Debatte am 11. Oktober will Diagnose-Funk eigenen Angaben zufolge zuständige Ausschussmitglieder angeschrieben und mit einigen sogar telefoniert haben. Ziel: Der Stuttgarter Verein hoffte darauf, anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung zum TK-NaBeG am 16. Oktober 2024 von einer der Fraktionen im Ausschuss für Digitales eingeladen zu werden. Doch auch daraus wurde nichts, eingeladen wurden zehn andere Vertreter von Interessengruppen und Universitäten.

Der Umstand, dass Prof. Kühling anlässlich der Anhörung auftrat, ist für den Stuttgarter Verein kein Balsam. Denn aufgetreten ist nicht Gesinnungsfreund Wilfried Kühling, sondern Jürgen Kühling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht der Universität Regensburg (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion). Er sah in dem Gesetzentwurf "Potenzial und Luft nach oben". Die Begründung des Befristungsdatums 31. Dezember 2030 beim "überragenden öffentlichen Interesse" sei kein Grund, der durchgreife: Es sei schon jetzt absehbar, dass eine Verlängerung erforderlich werde, so Kühling. Deshalb sei es besser, auf ein Ablaufdatum zu verzichten. Er wies auch darauf hin, dass der Ausbau von Mobilfunknetzen gegenüber dem Ausbau anderer Netze bevorzugt werde, was vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Technologieneutralität problematisch sein könne.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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