Fragen zu DF (Allgemein)

Kuddel, Freitag, 21.12.2012, 18:44 (vor 4343 Tagen) @ Lilith
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 21.12.2012, 21:06

Schattensatzung (Entwurf)

Zweck des Vereins ist die Förderung des Ansehens und des Umsatzes der Baubiologie.
Durch gezielte Fördermaßnahmen sollen baubiologische Dienstleistungen wie Hausbegehungen und Standortplanungen, sowie baubiologische Produkte, wie Meßgeräte und Abschirmmaterial der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Zu den Fördermaßnahmen zählt primär die Pressearbeit, als auch
- Die Unterstützung von Forschungsvorhaben mit absehbar baubiologisch verwertbaren Resultaten
- Die Hilfe bei der Gründung von werbewirksamen Bürgerinitiativen zu baubiologischen Themen
- Die Unterstützung und Verwertung von baubiologischen Werbeträgern, wie z.B. Elektrosensiblen

Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden über Mitgliedsbeiträge erbracht. Zur steuerlichen Optimierung ist die Gemeinnützigkeit anzustreben.

Der Vorstand ist mit mindestens einem ordentlichen Baubiologen zu besetzen und hat darüber zu wachen, daß ausschließlich Baubiologen, Elektrobiologen, Alternativmediziner und an der Baubiologie interessierte, aktive Förderer oder Werbeträger als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Überschüsse der Vereinskasse werden jährlich an die Vorstände und Mitglieder in Form von Aufwandentschädigungen ausgeschüttet.


K


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