Biologisch relevanter Grenzwert bei GSM900: 1312 V/m (Allgemein)
Außerdem verstehe ich immer noch nicht, aufgrund welcher Faktenlage der Spitzenwert bei derart schwachen Feldern "relevanter" sein sollte, als der Effektivwert.
Ja, das geht mir genauso. Und weil Informationen zur biologischen Relevanz von Spitzenwerten (i. V. zu Effektivwerten) nur dünn gesät sind, habe ich mir vor zwei Jahren erlaubt, in dieser Sache bei Alexander Lerchl anzufragen. Zu einer konkreten Antwort ist es nicht gekommen, möglicherweise wird diese Problematik jedoch nur unter einem ganz anderen Begriff wissenschaftlich erforscht, gemeint ist die Mikrodosimetrie, zu der die SSK 2009 eine Stellungnahme brachte.
Es muss zur Peak/AVG-Problematik bei gepulster HF aber konkrete Informationen geben, denn sonst könnte in der 26. BImSchV nicht drinstehen, dass der Spitzenwert der elektrischen (und magnetischen) Feldstärke maximal das 32-fache des zulässigen Effektivwerts erreichen darf. Der Effektivwert der Feldstärke ist gemäß 26. BImSchV über 6 Minuten zu messen und quadratisch zu mitteln.
Damit ist zumindest dies eindeutig: Die Grenzwerte beim Mobilfunk nennen keine Spitzenwerte, sondern Effektivwerte, was BBs freilich wurscht ist, denn die vergleichen die je nach Signalcharakteristik aggressiv hohen Spitzenwerte mit den defensiv niedrigen Effektivwert-Grenzwerten - und behaupten dann auch noch frech, dass die "Grenzwerte in Deutschland" viel zu hoch seien. Die Kunst der Darstellung ist halt die halbe Karriere, bei den BBs wird dadurch der Abstand zwischen Messwert und zulässigem Grenzwert "künstlich" verkleinert - logisch, um lauter Alarm schlagen zu können! Dabei sind die Grenzwerte aus Spitzenwert-Sicht 32-fach weiter oben. Also: Wenn schon, denn schon, dann dürfen z.B. bei GSM900 gemessene 0,6 V/m Spitzenwert auch nicht mit 41 V/m zulässiger Grenzwert (Effektivwert) verglichen werden, sondern mit dem 32-fachen davon, also mit dem "neuen" Grenzwert von 1312 V/m (Spitzenwert)!
Eigentlich ist es nur noch der helle Wahnsinn, was da so täglich mit vermeintlich seriösen Spitzenwert-Messungen für Desinformation verbreitet wird - um die sich aber von Amts wegen (leider) niemand kümmert.
Das werde ich auch mal ausprobieren, wenn ich mit meinem (natürlich von der Mobilfunkindustrie gestellten) Porsche und meiner Frau aufm Beifahrersitz über Landstraßen heize und in eine Radarfalle tappe. Weil ich mich dann nicht damit herausreden könnte, das Tempolimit wäre auf Meilen/h bezogen, würde ich einfach behaupten, es gelte pro Person.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
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25.01.2010, 09:49
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25.01.2010, 03:28
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Kuddel,
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