Die angeblichen "Vorstrafen" des IZgMF (Allgemein)
Gigaherz-Präsident Jakob wird nicht müde, dem IZgMF, meiner Frau oder mir strafrechtliche gerichtliche Verurteilungen anzudichten, die es nie gegeben hat. Da er dies kürzlich auch beim Webauftritt der Zeitschrift "Beobachter" versuchte, habe ich mich dort mit einem Kommentar dazu geäußert. Jakobs Angriffe wurden von der Redaktion ausnahmslos gelöscht, meine Erwiderung (siehe Text unten) steht noch dort. Hinzufügen möchte ich aus bemerkenswert bösartigem Anlass, die beiden Auseinandersetzungen des IZgMF mit Franz Adlkofer unterlagen nicht dem Strafrecht, sondern dem Zivilrecht:
[...] Weil sich hier zwei "tapfere" Mobilfunkgegner alle Mühe geben, mich und das IZgMF in ein denkbar schlechtes Licht zu rücken, möchte ich klar stellen: Das IZgMF hatte bislang nur zwei gerichtliche Auseinandersetzungen, beide mit dem früheren Tabak-Lobbyisten Franz Adlkofer. Diesen Kopf der deutschen Tabak-Forschung lobte Ernst Brückner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Cigarettenindustrie, 1991 in der Niederschrift einer Vorstandssitzung: "In praktisch allen entwickelten Ländern dieser Welt als auch bei allen zuständigen internationalen Organisationen gelte die Frage der gesundheitlichen Schädigungen durch Passivrauchen als entschieden. Unter wissenschaftlichen Aspekten sei eine solche Schädigung zweifelsfrei anzunehmen. Die einzige wissenschaftliche Gemeinde, in der diese Frage noch offen gehalten werde, sei die Bundesrepublik (Deutschland). Dies sei nicht zuletzt das Verdienst von Professor Adlkofer und der Zusammenarbeit unserer Industrie mit der Wissenschaft."
Auch vor Gericht war Adlkofer erfolgreich: Er gewann beide Verfahren gegen das IZgMF, wobei wir eines der Verfahren stellvertretend für einen Teilnehmer des IZgMF-Forums führten. Wider besseren Wissens konstruieren Mobilfunkgegner daraus gerne die falsche Behauptung, ich sei "mehrfach verurteilt wegen Verleumdung und Rufmord". Nein, ich schäme mich wirklich kein bisschen, gegen einen Mann wie Adlkofer, der auch noch öffentlich Lügen über das IZgMF verbreitete, vor Gericht unterlegen zu sein. [...]
Hintergrund
1. Fall (2010): Rechtsstreit IZgMF vs. Prof. Franz Adlkofer
2. Fall (2017): Franz Adlkofer: Gewinner auf kurzen Beinen
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –