Neues von "Hesse" (XXXVIII): Todesstrafe für Handy am Steuer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 08.11.2015, 16:49 (vor 3290 Tagen) @ H. Lamarr

Unter seinem Pseudonym "Mahner" verkündet "Hesse" im Gigaherz-Forum anlässlich einer Diskussion über zu milde Strafen für Handy-am-Steuer-Sünder:

Am Beispiel Irland sieht man aber, dass es auch anders geht:

Handy am Steuer: Bis zu 3 Monate Gefängnis in Irland

Soso, bis zu drei Monate Gefängnis also für den, der in Irland mit dem Handy am Ohr am Steuer eines Autos erwischt wird. Wer gesunden Menschenverstand sein eigen nennt muss sich über diese Behauptung wundern, denn dieses Strafmaß ist nicht plausibel, es wäre unangemessen. So muss dies sogar unsere Frau Weber empfunden haben, die, offensichtlich mit mehr Verstand gesegnet als "Mahner", diesem vorsichtig antwortet:

Wenn das so ist, so kann man den Iren nur höchsten Respekt zollen!

Für mich hört sich die Begeisterung der beiden extremen Mobilfunkgegner für hohe Strafen danach an, als ob sie insgeheim selbst die Todesstrafe für Handy-Sünder begrüßen würden.

Ein Besuch auf der Website der irischen RSA (Road Safety Authority), das ist die zuständige Behörde, macht dem Spuk schnell ein Ende: Von drei Monaten Haft kann keine Rede sein, das Strafmaß bewegt sich stattdessen im üblichen Rahmen:

"Mahner" hat sein Wissen von der deutschen "Autozeitung", die sich ihrerseits auf einen Auto-Nachrichtendienst mit Sitz in USA beruft. Stille Post also. Zu mehr, nämlich eine belastbare Eigenrecherche, ist "Mahner" auch nicht zu gebrauchen, sein Metier ist die ungeprüfte Verbreitung von Alarmmeldungen, die nicht selten Stuss sind. Typisch für Extreme wie "Mahner" auch, er zitiert aus seiner Tertiärquelle nur die Höchststrafe, die dort behaupteten 1000 Euro Bußgeld für den ersten Verstoß lässt der welkende Mobilfunkgegner aus Hessen, der so gerne in die Vollen geht, weg.

Hintergrund
Irland: Road Safety Strategy 2013—2020

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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